Erstellt am 31.01.2010 um 09:24 Uhr von ridgeback
BRMANN,
ihr solltet zuerst eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Gibt es einen ASA?
Ansonsten wenn die Kollegen eine gültige Lizenz für Flurförderfahrzeuge besitzen und eine schriflichen Fahrauftrag erhalten, ist es ok.
Erstellt am 31.01.2010 um 09:55 Uhr von intelcore
Hallo,
informiere Dich mal im Internet zum Thema Ladungssicherung. Das wird oft unterschätzt. Auch der Staplerfahrer kann zur Verantwortung gezogen werden, wenn bei einer KOntrolle oder gar Unfall ermittelt wird. Auf dem Lieferschein sollte ein Zusatz stehen, das der Fahrer die Ladung ordnungsgemäß ünernommen hat. (mit Unterschrift)
Aus den rechtlichen Regelungen lässt sich nicht ableiten,
dass der Fahrer die gesamte Verantwortung für
die Ladungssicherung trägt. Im Gegenteil:
Auf Grundlage dieser komplizierten rechtlichen Situation
ist davon auszugehen, dass alle an Verladung und
Transport Beteiligten – vom Absender über den Verlader
bis zum Frachtführer und Fahrzeughalter – für die Ladungssicherung
verantwortlich und haftbar sein können.
Fazit: Das Mindeste von Seiten Deiner Firma ist ein Kurs zur Ladungsicherung
Gruß Micha
Erstellt am 31.01.2010 um 10:17 Uhr von DonJohnson
@all
Auch ich halte hier § 97 Abs 2 BetrVG für sehr interessant...
Erstellt am 31.01.2010 um 10:32 Uhr von rainerw
BRMANN.
Das Grundlegenste habe die Kollegen hier ja schon geschrieben. Ich kenn das Problem da ich selber Staplerfahrer bin und wir das selbe Problem hatten.
Schaut zunächst einmal in den Arbeitsverträgen der Kollegen ob sie auch als Staplerfahrer eingestellt sind. Dann verlangt vom Arbeitgeber eine Stelenbeschreibung wie das neue Aufgabengebiet der Staplerfahrer künftig aussehen soll. Das sich das Aufgabengebiet der Kollegen sich vergrößert liegt ja auf der Hand. Demnach würde ich auch mal über die finanzielle Angelegenheit mit dem AG reden. Auch eine Personalbedarfsplanung für den Versand einfordern. Vereinbart in einer BV oder in einer Regelungsabrede das es keine Leistungs und Verhaltenskontrollen geben darf, wer wie viele LKW´s beladen hat. Das machen die AG nämlich zu gerne. Wenn ihr das habt, dann Die Sculungen für Ladungssicherheit. Macht dem AG unmissverständlich klar das es keine Verladungen geben wird bis nicht alle ausreichend geschult sind. Dies solltet ihr nicht auf die leichte Schulter nehmen, denn wird ein LKW kontolliert und es ist etwas nicht in Ordung mit der Ladungssicherung, bekommt auch der Verlader Punkte in Flensburg aufgedrückt. Und da kann mal ruck zuck ein ganzer Arbeitsplatz dran hängen.
Erkundigt euch bei der DEKRA wer überhaupt solche Schulungen durchführen darf. Dies darf nämlich nur jemand der eine bestimmte Quallifikation hat (welche habe ich leider hier geade nicht zur Hand). Zu guter letzt redet mit den Staplerfahrern das wenn sie den Ladeschein unterschreiben immer das Kürzel i.A. davor setzen;hat einen rechtlichen Aspekt.
Und nun gutes Gelingen.
Erstellt am 31.01.2010 um 11:09 Uhr von ridgeback
BRMANN
Folgende Gesetze/Verordnungen sind bei der gefährdungsbeurteilung von Staplerfahrer zu beachten:
ArbSchG, GefStoffV, BetrSichV, ArbStättV
BGV, BGR, BGI, BGG BGV A1, BGV D27, BGG 918, BGG 939, BGG 940, BGG 925, BGI 545, BGI 602, BGI 603, BGI 707, BGI 614
Erstellt am 31.01.2010 um 14:43 Uhr von BRMANN
Super Danke ,das hilft mir/uns richtig gut !!!