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An- und Abfahrt zur Betriebsratssitzung - Arbeitszeit?

G
gerrit-linus
Jan 2018 bearbeitet

Habe eine Frage: Ich bin Ersatzmitglied und unregelmäßig bei den BR-Sitzungen. Meine Arbeitszeit geht bis 12.00 Uhr, die BR-Sitzungen sind ab 13.45 Uhr. Ich habe das Haus verlassen und bin dann zur Sitzung erneut gekommen, habe in der Zwischenzeit einen Arzttermin wahrgenommen. Nun will man mir keine An- und Abfahrtzeiten gutschreiben, mit der Begründung ich sei nicht zu Hause gewesen und hätte keinen Anspruch auf eine Gutschrift als Arbeitszeit. Kann mir jemand weiterhelfen wie in diesem Fall die Gesetzeslage ist.

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Community-Antworten (1)

DS
das Sams

09.08.2008 um 12:29 Uhr

@gerrit-linus, weil Samstag ist... ich nehme an der Arzttermin war nicht in Timbuktu, Der Anspruch eines Betriebsratsmitgliedes auf Erstattung aufgewendeter Kosten für seine Betriebsratstätigkeit ist im Beschlussverfahren zu verfolgen (ständige Rechtsprechung seit BAG Beschluss vom 18.4.67, 1 ABR 11/66 = BAGE 19, 314, 316 f.). mehr hier... http://www.ra-puzicha.de/Betriebsratssitzung.htm

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