Erstellt am 09.08.2008 um 10:29 Uhr von das Sams
@gerrit-linus,
weil Samstag ist...
ich nehme an der Arzttermin war nicht in Timbuktu,
Der Anspruch eines Betriebsratsmitgliedes auf Erstattung aufgewendeter Kosten für seine Betriebsratstätigkeit ist im Beschlussverfahren zu verfolgen (ständige Rechtsprechung seit BAG Beschluss vom 18.4.67, 1 ABR 11/66 = BAGE 19, 314, 316 f.).
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http://www.ra-puzicha.de/Betriebsratssitzung.htm