Mein alter Arbeitsplatz
Habe ich einen Anspruch auf meinen alten Arbeitsplatz wenn ich nicht mehr freigestelltes Betriebratsmitglied bin oder muß ich jeden Arbeitsplatz annehmen der mir von meinem Arbeitgeber zugeteilt wird. Es gibt in der Firma keinen vergleichbaren Arbeitsplatz.Wir sind eine drei mann Abteilung die einzige die drei Schichten arbeitet und eine höhere Lohngruppe hat als der Rest der Belegschaft.
Community-Antworten (2)
06.08.2008 um 12:08 Uhr
@druide65 Wie Mona-Lisa schon schrieb: Freigestellte Betriebsratsmitglieder dürfen von inner- und außerbetrieblichen Maßnahmen der Berufsbildung nicht ausgeschlossen werden. Innerhalb eines Jahres nach Beendigung der Freistellung eines Betriebsratsmitglieds ist diesem im Rahmen der Möglichkeiten des Betriebs Gelegenheit zu geben, eine wegen der Freistellung unterbliebene betriebsübliche berufliche Entwicklung nachzuholen. Für Mitglieder des Betriebsrats, die drei volle aufeinanderfolgende Amtszeiten freigestellt waren, erhöht sich der Zeitraum nach Satz 2 auf zwei Jahre. Berufliche Fortbildung eben! Da muss sich der AG etwas einfallen lassen. Runtergestuft werden kannst du deshalb nicht. Das wäre ja ein Nachteil ( § 78 ).
06.08.2008 um 20:31 Uhr
@carrie Aber die Frage war doch, inwiefern das dann nicht mehr freigestellte BRM den alten Arbeitsplatz wiedererlangt...? Und wo schrieb Mona-Lisa was?
Egal.
@druide65 Den alten Arbeitsplatz muss er Dir nicht mehr geben aber einen äquivalenten!
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