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BV über Pauschale bei Erschwerniszuschläge

F
Franz
Jan 2018 bearbeitet

hallo, wir hatten eine BV zur Pauschalierung von Erschwerniszuschlägen. Unser GF kündigte sie zum 31.12.07, da er meinte es ginge auch billiger. Wir haben uns auf eine neue BV ab 01.07.08 geeinigt, Laufzeit bis 30.06.09. Jetzt ist sie erst 5 Wochen im Einsatz und es gibt laufend Ärger. Unser GF nimmt dauernd Streichungen vor. Müssen wir bis nächstes Jahr warten oder gibt es eine andere Lösung?

MfG Franz

4.04001

Community-Antworten (1)

B
betriebsratten

05.08.2008 um 16:17 Uhr

Entweder die Streichungen entsprechen der BV, dann müsste sie gekündigt werden. Oder sie entsprechen nicht der BV, dann liegt ein einklagbarer Verstoß vor

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