Mitarbeiterüberwachung
Hallo erstmal, wir haben ein Problem. Unser AG hat vor, Mitarbeiter zu kontrollieren, weil einige schon heftig ihre Pausen überzogen haben. Wir haben am Tag 45 min. Pause, die wir uns frei einteilen können. Die Arbeit findet außerhalb der Firma statt, man ist also mit einem Firmenfahrzeug unterwegs und erledigt selbstständig seine Arbeit. Der AG muss sich somit darauf verlassen können, dass die Zeiten eingehalten werden. Das haben einige so heftig ausgenutzt, dass teilweise bis zu 1 Stunde + 45 Minuten Pause gemacht wurde. Nun haben wir vereinbart, dass solche Kontrollen nicht ohne BR gemacht werden dürfen. Wir möchten nämlich verhindern, dass Leute zu Unrecht beschuldigt werden. Allerdings bleibt mir da doch ein fader Beigeschmack, ich komme mir vor wie ein "Anscheißer." Doch wenn wir uns gänzlich raushalten, fürchten wir "Nasenpolitik." Wie würdet ihr das am besten regeln?
Community-Antworten (5)
05.08.2008 um 00:01 Uhr
es ist ja schon mal ein guter Schritt wenn der AG den BR hier ins Boot holt. Vielleicht könnt Ihr ja regeln wen man wie und warum kontrolliert. Bei der Kontrolle selber würde ich als BR eher nicht mitgehen... ansonsten könnt Ihr Euch auch rausnehmen. Ist ja net Euer Job
05.08.2008 um 09:06 Uhr
Hallo, solange keiner was sagt ist alles Friede, Freude, Eierkuchen. Wenn ein AG derart hintergangen wird muss man ihm auch zugestehen dass er Massnamen ergreift. Die Pausen überziehen ist kein Kavaliersdelikt.Genaugenommen ist es Betrug. Man lässt sich etws bezahlen ohne gegenleistung. So etwas kann bis zur Kündigung führen. Dann schreien die betroffenen nach dem Betriebsrat. Meistens ist es dann schon zu spät. Als BR würde ich die MA aufklären und sie aur Ihr fehlverhalten hinweisen. Manchmal muss man auch mal verständnis für den AG haben auch im hinblick auf die ehrlichen Kollegen. Da tritt wohl § 2 (1) in Kraft, VERTRAUENSVOLLE ZUSAMMENARBEIT. Lasst Euch von den schwarzen Schafen nicht die Zusammenarbeit mit dem AG kaputt machen.
05.08.2008 um 10:22 Uhr
@all Ist es denn richtig, dass eine Mitarbeiterüberwachung, die ohne technische Hilfsmittel durchgeführt wird, nicht mitbestimmungspflichtig ist?
05.08.2008 um 12:34 Uhr
ich weiß es gibt hier Leute die sind anderer Meinung aber die konnten mich noch nie anhand von Urteilen überzeugen... die nicht mittels Technik durchgeführte Mitarbeiterüberwachung ist nicht mitbestimmungspflichtig. Die technische Mitbestimmung regelt § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG. Eine solche Vorschrift gibt es für die "manuelle" Überwachung nicht
05.08.2008 um 13:41 Uhr
Hallo , also meines erachtens ist es so das sowohl eine technische Überwachung als auch eine Manuelle Überwachung mitbestimmungspflichtig sind. Bei dem Begeriff technisches reicht ja auch schon ein Buch und ein Stift aus um dieses zu erfüllen. Listen oder Fahtrtenbücher sind auch eine wenn auch veraltete Technik um Leistunegen oder Pausen usw. zu überwachen. All das deckt der Paragraph 87 ab. Hatteen diese Diskussion bei uns auch kurz vor dem Richter hat der AG eingelenkt;o)) warum wohl. Technische Einrichtungen sind alle Geräte die zur Überwachung taugen also auch Stift und Block. grob gesehen ist der Stift Technik. Gruß Doug
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