Betriebsratwahl - Kann der Arbeitgeber die Wahl als unwirksam anfechten da wir die Wählerliste einen Tag früher geschlossen haben?
Hallo wer kann uns weiterhelfen.Wir haben BR-Wahl da wir nur noch 5 Leute sind statt 7 und keine nachrücker haben. Wir haben das Wahlausschreiben ausgehängt und die Wählerliste bei uns im BR-Büro zum einschreiben. 14 Tage Frist
Leider haben wir die Wählerliste einen Tag früher geschlossen,also 13 Tage.Kann der Arbeitgeber die Wahl als unwirksam anfechten da wir uns nicht an die Fristen gehalten haben .
Wir hoffen auf schnelle Antwort und bedanken uns schon mal im voraus.
Community-Antworten (1)
04.08.2008 um 18:48 Uhr
@kessy Der AG und auch die Belegschaft. Ich würde die Wahl abbrechen und neu starten.
Auch scheinen mir ein paar Begrifflichkeiten sehr durcheinander geraten zu sein, denn Ihr habt hoffentlich zwischen der Wählerliste und Bewerberliste unterschieden. Und im Büro hat keine Liste zu liegen, die nicht bei Einreichung geschlossen war. Das würde hinsichtlich der im GG Art 9 garantierten Koalitionsfreiheit (Stichwort: Listenwahl) noch böser als ohnehin aussehen. Schulung?
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