W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Info an die Geschäftsleitung nach Betriebsratwahl notwendig ?

J
jgr
Nov 2016 bearbeitet

Guten Tag, nach der Betriebsratwahl hat sich der Betriebsrat konstituiert. Ist es danach notwendig bzw. sinnvoll die Geschäftsleitung (z.B. via Mail) zu informieren, obwohl das Ergebnis der Wahl schon vom Wahlausschuss an alle kommuniziert wurde ? Gruß jgr

6.25203

Community-Antworten (3)

U
uhu

10.01.2008 um 10:37 Uhr

nach der BR Wahl sind in der konstituierenden Sitzung BRV und Stellv. zu wählen; der AG muß darüber informiert werden, wer diese Personen sind, da BRV oder im Falle seiner Abwesenheit sein Stellv. den BR im Rahmen der gefassten Beschlüsse gegenüber dem AG vertritt; siehe auch § 26 BetrVG

P
punkt5

10.01.2008 um 18:03 Uhr

Auch die Belegschaft möchte sicher wissen wer BRV und Stellv sind!

DAH
Der alte Heini

10.01.2008 um 18:20 Uhr

Nach der konstituierenden Sitzung des BR erhält die GL eine Mitteilung über die Zusammensetzung des BR. Gleiche Mitteilung für die Kollegen an das "Schwarze Brette" im Betrieb. Eventuell sollte gleiche Mitteilung die zuständige Gewerkschaft erhalten.

Ihre Antwort