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Betriebsausschuss

D
Dodo
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir haben einen 9-Köpfigen BR und daher einen Betriebsausschuss gebildet. Da die mitbestimmungspflichtigen Themen meist Überstundenanträge sind, wäre das vom Betriebsausschuss zu erledigen. Damit aber nicht die anderen 4 BR-Mitglieder nur alle 6-8 Wochen mal an einer Sitzung teilnehmen, haben wir es bisher so gehandhabt, dass die BA-Mitglieder an den Sitzungen teilnehmen müssen, die anderen 4 BR-Mitglieder teilnehmen können, was sie auch fast immer tun. Ist das korrekt oder kann der AG verlangen, dass auch nur die BA-Mitglieder an einer Sitzung teilnehmen? Gruß Dodo

6.09002

Community-Antworten (2)

C
carrie

02.08.2008 um 21:15 Uhr

@Dodo Also 6 - 8 Wochen mal eine Sitzung ist aber sehr dürftig. Mind. alle 14 Tage sollte schon sein. Ich kann mir gar nicht vorstellen, dass ihr keine Einstellungen, Kündigungen und Versetzungen habt. Warum werden Überstundenanträge nicht im ganzen Gremium abgesprochen? Aufgabe des Betriebsaussusch ist es Vorbereitungen von Sitzungen, Einholung und Erteilung von Auskünften, Besprechungen mit dem Arbeitgeber oder Gewerkschaft u.ä. zu erledigen. Es müssen alle an einer BR Sitzung teilnehmen oder wozu gibt es eine bestimmte Anzahl von Mitgliedern, wenn jeder kommen kann wann er will!? Der AG kann gar nichts verlangen ( betriebliche Notwendigkeit ist an strenge Voraussetzungen geknüpft), was die Teilnahme an Sitzungen angeht. BR Tätigkeit geht vor arbeitsvertraglicher Arbeit.

RW
rainer w

03.08.2008 um 03:33 Uhr

@Dodo Zu Betriebsausschuss siehe § 27 BetrVG. Und lies Dir insbesondere Abs.2 Nr.2 durch.

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