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Dieser Beitrag ist vor 13 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeitsplatzverlagerung

S
seelchen
Nov 2016 bearbeitet

Guten Tag,

ich habe folgende Frage: die Abteilung einer Kollegin soll in eine andere Stadt (Entfernung: 20 km) versetzt werden. Alle Kollegen sind einverstanden, nur sie nicht (aus privaten Gründen). Jetzt hat der Arbeitgeber ein Angebot gemacht: einen Aufhebungsvertrag sowie eine Abfindung. Allerdings soll sie für zwei, besser für drei Monate an dem neuen Standort arbeiten. Danach wird sie bis zum Ausscheiden freigestellt. Ich sehe hier folgendes Problem: Gibt es nicht Schwierigkeiten, wenn sie zunächst zwei Monate pendelt, dann aber doch ausscheidet? Vorab vielen Dank für Eure Informationen.

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Community-Antworten (5)

G
gironimo

24.10.2012 um 17:39 Uhr

Ich sehe die Probleme eher im Aufhebungsvertrag ansich. Ich hoffe, die Kollegin ist gut rechtlich beraten (Anwalt). Man muss ja auch nicht jedes Angebot gleich annehmen sondern kann eigene Forderungen mit einbringen.

Ansonsten, warum kann die Kollegin denn nicht am bisherigen Standort weiterbeschäftigt werden?

Gibt es keine anderen Arbeitsplätze? Ist eine Weiterbeschäftigung ggf. nach zumutbarer Weiterbildung möglich usw ? Sieht der BR da keine Möglichkeiten?

S
seelchen

24.10.2012 um 17:46 Uhr

Nein, eine Weiterbeschäftigung ist schwierig, da die Kollegin nicht Vollzeit arbeitet und die möglichen Stellen nicht ihrem Profil entsprechen. Sie möchte feste Arbeitszeiten und keine unterschiedlichen Arbeitszeiten (Wochenende, abends) und auch nur reduziert arbeiten. Mit den offenen Stellen lässt es sich nicht vereinbaren. Ich befürchte auch Schwierigkeiten mit der ARGE, wenn sie zunächst zwei Monate pendelt und es dann plötzlich nicht mehr geht

W
Watschenbaum

24.10.2012 um 17:51 Uhr

hat sie den Aufhebungsvertrag schon unterzeichnet ?

dann gibts keine Probleme, außer vielleicht, daß ihr Krankenstand steigen könnte, in diesen zwei Monaten

hat sie noch nicht unterzeichnet, sei die ergänzend zu gironimos Ausführungen die Frage gestattet, was der BR in diesem Fall "Abteilungsverlegung" unternommen hat ( Betriebsänderung ? Interessenausgleich ? Sozialplan ?.........)

man weiß ja nicht, welche Gründe die Kollegin hätte, wegen 20 km diesen Schritt zu gehen, ungewöhnlich ist es allemal..........

W
Watschenbaum

24.10.2012 um 17:58 Uhr

Probleme mit der ARGE gibt es keine bei Aufhebungsverträgen, wenn die Kündigungsfristen eingehalten werden und der Aufhebungsvertrag einer betriebsbedingten Kündigung des AG zuvorkommt

dazu ein Link:

Die Kasseler Richter entschieden, dass die Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag einen Arbeitnehmer dann nicht das Arbeitslosengeld für bis zu 12 Wochen kosten dürfe, wenn er für den Abschluss des Aufhebungsvertrages einen wichtigen Grund gehabt habe. Ein solcher Grund könne durchaus eine drohende Arbeitgeberkündigung sein, erklärte das höchste deutsche Sozialgericht und verwies auf eine seiner früheren Entscheidungen. Danach kann ein wichtiger Grund für einen Aufhebungsvertrag aus Sicht des Arbeitnehmers durchaus vorliegen, wenn er mit der vertraglichen Beendigung seines Arbeitsverhältnisses nur einer Kündigung durch seinen Arbeitgeber zuvorkommen wolle und sein berufliches Fortkommen nicht erschweren wolle. Ob eine Abfindung gezahlt werde, spiele in dieser Situation keine Rolle, so die Kasseler Richter.

Bundessozialgericht, Urteil vom 02.09.2004, Aktenzeichen: B 7 AL 18/04 http://www.bwr-media.de/personal-arbeitsrecht/440_arbeitsvertrag-aufhebungsvertrag-fuehrt-nicht-automatisch-zur-sperre-des-arbeitslosengeldes/

da hier jedoch einzelne Sachbearbeiter recht unterschiedlich agieren, sollte man sich vorab das okay holen, um nicht hinterher mit aufwendigen Widersprüchen und Verfahren sein Recht einklagen zu müssen

R
rkoch

24.10.2012 um 18:08 Uhr

wenn die Kündigungsfristen eingehalten werden Allerdings soll sie für zwei, besser für drei Monate an dem neuen Standort arbeiten.

In der Kündigungsfrist liegt vielleicht auch der Grund für diese 2/3 Monate. Aufhebungsvertrag sofort, aber Kündigungsfrist 3 Monate: Wo soll sie in diesen drei Monaten arbeiten? Da gibts im Grunde nur zwei Optionen: Freistellung von der Arbeit unter Fortzahlung des Gehalts (das will der AG wahrscheinlich nicht) oder eben diese Zeit dort arbeiten. Evtl. ergeben sich die 2 Monate daraus, dass die ANin dann eben den dritten Monat Urlaub nimmt oder Zeit abfeiert oder der AG einen Monat Freistellung akzeptiert.

Wenn dem so wäre, gäbe es nicht einmal den Anschein das bei diesem Aufhebungsvertrag etwas "getürkt" wäre... Zwar wäre Freistellung ein unmissverständlicher Beleg, dass der AG "keinen Beschäftigungsbedarf mehr hat" (Bedingung der betriebsbedingten Kündigung), aber es ist ebenso legal, wenn der AG sagt: "Eigentlich kein Beschäftigungsbedarf mehr, aber bevor ich Geld für nix zahle, macht sie halt irgendwelche Aufräumarbeiten die mit dem Umzug zusammenhängen".

BTW:

welche Gründe die Kollegin hätte, wegen 20 km diesen Schritt zu gehen

Für Teilzeitkräfte sind 20km hin und zurück, entsprechend 40-60 min. zusätzliche Fahrzeit und ca. 5 EUR zusätzlicher Sprit pro Tag (immerhin 100 EUR im Monat!), u.U. eine untragbare Belastung. Das diese dann das nicht wollen ist gar nicht so selten.

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