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Ämtergang während der Arbeitszeit bei auslaufender Befristung?

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packer
Jan 2018 bearbeitet

Hi ihr lieben,

3 monde vor dem ende eines befristeten arbeitsverhältnisses muß man das ja der agentur für arbeit anzeigen. frage: a) ämtergang auch während der AZ? b) ist freistellung/entlohnung dann gegeben?

Danke und gruß, packer

5.54306

Community-Antworten (6)

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Mona-Lisa

31.07.2008 um 14:53 Uhr

@packer, schau doch mal in eurem TV nach! :-)) In unserem (MTV) gibt es so was, wäre möglich, dass ihr auch so was habt.

P
packer

31.07.2008 um 14:54 Uhr

:) hab ich als erstes geschaut... d.h. wenn es da nicht steht, dann ist es privatzeit aber der AG muß freistellen?

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Mona-Lisa

31.07.2008 um 15:03 Uhr

@packer, na, wenn das kein Fall für den § 616 BGB ist! .-))

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paula

31.07.2008 um 17:50 Uhr

@Mona

aber sicher nur wenn der AN es nicht so einrichten kann, dass er auch während seiner Freizeit gehen kann. Da gibt es sehr häufig Möglichkeiten...

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Mona-Lisa

31.07.2008 um 18:00 Uhr

hugh! Häuptlingssquaw @paula (übersetzt - BetrVG) hat gesprochen! :-) ....und mal wieder recht.....

Die Agenturen für Arbeit bieten spezielle Sprechzeiten auch ausserhalb der üblichen Arbeitszeiten an.

@packer,
und wenn die Kollegen im Schichtdienst arbeiten, werden sie wohl den 616er nicht in Anspruch nehmen können.

L
Lotte

31.07.2008 um 20:06 Uhr

Mona-Lisa, da bedauert man ja fast die "paar" Männer im Schichtdienst, sonst könnte man glatt das AGG zücken ;-))

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