Erstellt am 31.07.2008 um 12:53 Uhr von Mona-Lisa
@packer,
schau doch mal in eurem TV nach! :-))
In unserem (MTV) gibt es so was, wäre möglich, dass ihr auch so was habt.
Erstellt am 31.07.2008 um 12:54 Uhr von packer
:) hab ich als erstes geschaut... d.h. wenn es da nicht steht, dann ist es privatzeit aber der AG muß freistellen?
Erstellt am 31.07.2008 um 13:03 Uhr von Mona-Lisa
@packer,
na, wenn das kein Fall für den § 616 BGB ist! .-))
Erstellt am 31.07.2008 um 15:50 Uhr von paula
@Mona
aber sicher nur wenn der AN es nicht so einrichten kann, dass er auch während seiner Freizeit gehen kann. Da gibt es sehr häufig Möglichkeiten...
Erstellt am 31.07.2008 um 16:00 Uhr von Mona-Lisa
hugh! Häuptlingssquaw @paula (übersetzt - BetrVG) hat gesprochen! :-)
....und mal wieder recht.....
Die Agenturen für Arbeit bieten spezielle Sprechzeiten auch ausserhalb der üblichen Arbeitszeiten an.
@packer,
und wenn die Kollegen im Schichtdienst arbeiten, werden sie wohl den 616er nicht in Anspruch nehmen können.
Erstellt am 31.07.2008 um 18:06 Uhr von Lotte
Mona-Lisa,
da bedauert man ja fast die "paar" Männer im Schichtdienst, sonst könnte man glatt das AGG zücken ;-))