W.A.F. LogoSeminare

Exmitarbeiter einstellen?

O
okiscorpion
Jan 2018 bearbeitet

hallo zusammen,brauche wenn möglich schnelle antworten. ein ehemalige mitarbeiter der 64 jahre alt ist wollte bei uns wieder mal anfangen befristet für 1 jahr.der leitende abteilungsleiter(prokura)war zunächst dafür,weil diese mitarbeiter sehr viel fachwissen und erfahrung hat,die er weiter geben kann.der kollege hatte vor vier jahren freiwillig bei uns aufgehört(sozialplan+abfindung+transfergesellschaft).das problem im moment ist,das der persanalchef gesagt hat:das es nicht möglich sei diesen mitarbeiter befristetenarbeitsvertrag zu geben weil er bei uns 30 jahre beschäftigt war.und meinte das wenn er 65 ist und gar nicht aufhören möchte das wir ihn dann am hals haben.jetzt hat der arbeitgeber ein rückzieher gemacht und möchte diese verantwortung nicht tragen. wir wollen diese mitarbeiter unbedingt haben weil wir seine fachwissen brauchen und im moment personalmangel haben. wie würdet ihr arbeitgeber davon überzeugen und stimmt das alles was unser personalchef erzählt hat?

4.83605

Community-Antworten (5)

P
paula

30.07.2008 um 17:13 Uhr

Nachdem der MA schon bei Euch gearbeitet hat braucht man für eine befristete Beschäftigung einen Sachgrund (siehe § 14 Abs. 1 TzBefrG). Es gilt also zu berwerten, ob ein solcher Sachgrund besteht. Es gibt aber noch die Möglichkeit des § 14 Abs. 3 TzBefrG. Da läßt sich schon argumentieren. Das würde nämlich gehen

J
jotim

30.07.2008 um 17:14 Uhr

Wo ist das Problem? Wenn es ein befristeter Vertrag ist, besteht ja kein "Risiko". Und wenn ihr im BR die Einstellung wollt, dann stimmt zu!

L
Lotte

30.07.2008 um 17:15 Uhr

okiscorpion, Wenn der AV oder der TV eine Klausel beeinhaltet, die besagt, dass das Arbeitsverhältnis mit Eintritt des Rentenalters endet, dürfte einem unbefristeten AV m.E. zur Zeit noch nichts im Wege stehen. Ein befristeter AV ist nur mit Sachgrund möglich, falls der § 14 (3) des TzBfG nicht greift. Siehe hierzu das TzBfG § 14 (2). Ob ein Sachgrund vorliegt beantwortet Dir der § 14 (1) des TzBfG und der AG.

L
Lotte

30.07.2008 um 17:18 Uhr

paula, manchmal brauche ich eine Idee zu lange, aber schön, Dich mal wieder zu lesen ;-))

P
paula

30.07.2008 um 23:18 Uhr

@lotte

ja bin leider zur Zeit viel zu selten hier... aber ich gelobe Besserung :-)

Ihre Antwort

Verwandte Themen

Darf die GL Arbeitnehmer Schränke (Spinde) ohne Ankündigung aufbrechen?

Älter

Hallo.. Darf die GL Arbeitnehmer Schränke (Spinde) ohne Ankündigung aufbrechen. Es sind Schränke von Exmitarbeiter oder wo keine Namen darauf stehen. Diese Schränke sind von neuen Mitarbeitern be

Blockade durch GBR (erst, wenn alle "Alten" versorgt sind, sollen wir einstellen dürfen) - Was kann ich als BR gegen den GBR da tun?

Älter

Hallo so kurz vor Weihnachten. In unseren Unternehmen gibt es 5 Betriebe mit eigenen BR'en und einem GBR. Ein Betrieb ist die Verwaltung und 4 Betriebe sind in der Fläche tätig. Der AG will uns in T

Betriebsrat verweigert Zustimmung zur Einstellung - darf die Leitung trotzdem einstellen?

Älter

Tach auch, ich bin Betriebsrat einer kleinen Firma. Meine Geschäftsführung möchte gerne eine neue Mitarbieterin einstellen, aber zu wesentlich schlechteren Bedingungen, als alle anderen Kollegen un

Einstellung mit "NEIN" vom BR - darf der AG trotz des "NEIN" diesen MA einstellen?

Älter

Hallo an alle, wenn der BR eine Einstellung nicht zustimmt, was genau kann es zur folge haben und darf der AG trotz des "NEIN" diesen MA einstellen? Hintergrund: Ein MA hat gekündigt und jetzt wil

BR-Kosten im Wirtschaftsplan einstellen?

Älter

BR-Kosten im Wirtschaftsplan einstellen? Unser Chef möchte unbedingt das wir für das nächste Jahr das wir unsere Kosten planen und im Wirtschaftsplan einstellen. Wir sind in der Merheit der Meinu