Frage zur Fristeinhaltung eine Woche ab Datum der Einreichung - gilt dies nur bei Kündigungen?
Hallo, ich habe eine Frage zur Fristeinhaltung. Müssen wir, egal was der AG uns vorlegt, eine Frist von einer Woche ab Datum der Einreichung einhalten? Oder gilt dies nur bei Kündigungen?
Vielen Dank für die Antworten :o)
Community-Antworten (1)
05.10.2007 um 09:35 Uhr
Je nach Problemstellung kann die einzuhaltende Frist 1 Woche bis 3 Monate sein, bzw. es gibt gar keine Fristen. Hier hilft nur das Nachschlagen im Betriebsverfassungsgesetz (siehe Link links auf dieser Seite "Gesetzestexte")
Mit kollegialem Gruß
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