Wie vorgehen bei Benachteiligung von Teilzeitkräften?
Unser BR hat eine freiwillige BV "Essensgeldzuschuss" zum X-ten mal verlängert. Demnach sind Teilzeitbeschäftigte grundsätzlich ausgeschlossen, auch diejenigen die teilweise in der Woche ganze Tage arbeiten. Hier geht es natürlich nicht um immense Summen. Der AG begründet dies mit dem unverhältnismäßigen Aufwand. Der BR befürchtet, dass keiner mehr etwas bekommt wenn er nicht zustimmt. Ich würde gerne Meinungen dazu hören wie ihr als einzelnes BRM damit umgehen würdet.
Community-Antworten (7)
29.07.2008 um 15:13 Uhr
Hallo, bevor keiner was bekommt würde ich zustimmen. Wenn dann irgendjemand das AGG hervorkramt macht der AG dann alle gleich. Wie Ihr schon befürchtet, keiner bekommt etwas. Macht das dann mal den Kollegen klar die immer etwas bekommen haben. Ich nehme an das ist die Mehrheit. Man kann es halt nicht immer allen recht machen.
29.07.2008 um 15:16 Uhr
Moin Catweazle, so würde ich damit umgehen! Weil ich es muß! Wegen des §en 80 BetrVG. Essensgeld für alle die (auch wenn es nur teilweise ist) ganztägig arbeiten § 5 TzBfG Benachteiligungsverbot Der Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer nicht wegen der Inanspruchnahme von Rechten nach diesem Gesetz benachteiligen.
29.07.2008 um 15:24 Uhr
@Werner was machst Du mit den Teilzeitkräften (halbe Tage)?
29.07.2008 um 15:28 Uhr
@mainpower,
ich habe jedenfalls ein Problem damit weil es gerade die Teilzeitkräfte häufig trifft. Jahrelang bekamen sie in unzulässiger Weise auch das Jubiläumsgeld nur anteilmäßig.
@Werner
die Unrechtmäßigkeit ist dem AG und BR bekannt. Ich frage mich nur ob ich den Beschluss ersetzen lassen soll.
29.07.2008 um 15:54 Uhr
@Catweazle Jubiläumsgeld nur anteilmäßig ist doch in Ordnung. Teilzeitkräfte wären ja sonst im Vorteil gegenüber Ganztagskräften. Dass meine Meinung nicht ganz nach dem Gesetz ist war mir, genau wie euch, schon klar. Wenn Du aber streng nach dem Gesetz handeln willst, streicht Dir der AG alles. Ob das in Deinem Sinn ist?
29.07.2008 um 16:50 Uhr
Mein Grundgedanke war das der Essensgeldzuschuß für die Kantiene in der Mittagspause ist. Meist habe Halbtagskräfte keine Pausen weil keine 6 Stunden. Kann ich natürlich auch komplett falsch liegen!?
29.07.2008 um 18:16 Uhr
Es ist keine Benachteiligung, wenn ein sachlicher Grund vorliegt. Warum soll man Teilzeitkräften Essensgeldzuschuss bezahlen, wenn diese keine Pausen haben und eh immer zu Hause Essen können ? Der Essensgeldzuschuss ist ja für den Ausgleich höherer Verpflegungskosten am Arbeitsort gedacht und die haben Teilzeitkräfte in der Regel nicht...
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