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Einstellung verhindern - während der Probezeit?

G
Grummel
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, kann man die Einstellung eines (leitenden) Angestellten verhindern, wenn man als BR der Meinung ist, dass der Angestellte seine Pflichten und Aufgaben (nach bis jetzt 3 Monaten) nicht erfüllt bzw. nicht das tut, was er tun sollte? Der Angestellte ist momentan noch in der Probezeit und der BR hat dem Geschäftsführer bereits seine Bedenken mitgeteilt. Danke & Gruß

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Community-Antworten (3)

M
mondnacht

29.07.2008 um 12:31 Uhr

§5 Abs.3 BetrVG besagt das ihr für leitenden Angestellten nichts regeln könnt. §104 BetrVG (Regelung betreffs betriebsstörende Arbeitnehmer) ist nicht anwendbar. Wenn der Mitarbeiter wirklich leitender Angestellter ist, könnt ihr nicht mehr machen als ihr getan habt. Ist er den wirklich "leitender Angestellter" im Sinne des §5 Abs.3 BetrVG? Das solltet ihr prüfen lassen, afaik die einzige Möglichkeit. Deine Erwähnung betreffs "Probezeit" macht mich mißtrauisch. Meines Wissens gibt es die arbeitsbertragliche Regelung betreffs "Probezeit" in Sinne des §1 Abs.1 Kündigungsschutzgesetzes nicht (bei leitenden Angestellten die das Kriterium §5 Abs.3 BetrVG erfüllen).

W
Werner

29.07.2008 um 12:48 Uhr

Hallo Grummel, eine beabsichtigte personelle Maßnahme in Bezug auf leitende Angestellte ist dem Betriebsrat lediglich rechtzeitig mitzuteilen. (§105 BetrVG) Ein Mitbestimmungsrecht im Sinne der §§ 99, 100 oder 102 BetrVG ist dem Betriebsrat nicht zugebilligt.

Jedoch unter Berücksichtigung des Gebots der vertrauensvollen Zusammenarbeit (§ 2 BetrVG) hat sich der Arbeitgeber bezüglich eventueller Einwände und Vorschläge des Betriebsrats auf eine Erörterung mit dem Betriebsrat einzulassen.

M
Mainpower

29.07.2008 um 13:28 Uhr

Hallo, es ist nicht Eure Pflicht zu beurteilen ob er sein Aufgabengebiet ordnungsgemäss erfüllt. Dafür ist Euer AG zuständig. Ihr habt das richtig gemacht und Eure Bedenken mitgeteilt. Das wars.

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