Zustimmung Betriebsobmann bei Mini-Jobs?
Hallo,ich bin seit 2 Monaten Betriebsobmann und mir brennen etliche Fragen unter den Nägeln,also werde ich hier bestimmt öfter mal reinschauen,aber erstmal meine Frage...benötigt der AG meine Zustimmung bei Neueinstellungen auf Mini-Job-Basis???
Community-Antworten (6)
12.12.2007 um 07:53 Uhr
@buddy, bei Einstellung ist der BR nicht nur zu unterrichten, sondern nach § 99 BetrVG mitbestimmungspflichtig !!
ein wenig Lektüre gefällig..........
http://www.janvonbroeckel.de/soziales/minijobs/arbeitsrecht.html http://www.arbeitsrecht.org/betriebsrat/meldung33990.html#
12.12.2007 um 08:17 Uhr
Hallo buddy, ich finde im BetrVG den Begriff des "Betriebsobmannes/frau"nicht. Bist Du ein gewählter Betriebsrat eines Betriebes mit 5 bis 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern ?
12.12.2007 um 09:04 Uhr
Was ist ein Betriebsobmann?
Bist du gewählt worden, oder hat dich der Arbeitgeber dazu bestimmt?
12.12.2007 um 10:29 Uhr
Es ist eine Bezeichnung für einen "1Mann/Frau" BR.
12.12.2007 um 10:34 Uhr
@buddy Vielleicht solltest du dir als erstes eine aktuelle Auflage des BetrVG besorgen, mit Kommentar, Fitting oder Deubler. Und dann solltst du ein "Grundlagen Seminar" besuchen:-)
12.12.2007 um 11:28 Uhr
Erstmal danke für die Antworten,die Frage was ein Betriebsobmann/-frau ist hat immi ja schon beantwortet...und mein Einführungsseminar ist reserviert...am 14.1. in Stuttgart geht´s los....achja,an pit47: bin gewählt wurden,war Stellvertreter und jetzt BR...20 Beschäftigte
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