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Zustimmung Betriebsobmann bei Mini-Jobs?

B
Buddy
Nov 2020 bearbeitet

Hallo,ich bin seit 2 Monaten Betriebsobmann und mir brennen etliche Fragen unter den Nägeln,also werde ich hier bestimmt öfter mal reinschauen,aber erstmal meine Frage...benötigt der AG meine Zustimmung bei Neueinstellungen auf Mini-Job-Basis???

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Community-Antworten (6)

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pirat

12.12.2007 um 07:53 Uhr

@buddy, bei Einstellung ist der BR nicht nur zu unterrichten, sondern nach § 99 BetrVG mitbestimmungspflichtig !!

ein wenig Lektüre gefällig..........

http://www.janvonbroeckel.de/soziales/minijobs/arbeitsrecht.html http://www.arbeitsrecht.org/betriebsrat/meldung33990.html#

P
pit47

12.12.2007 um 08:17 Uhr

Hallo buddy, ich finde im BetrVG den Begriff des "Betriebsobmannes/frau"nicht. Bist Du ein gewählter Betriebsrat eines Betriebes mit 5 bis 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern ?

FB
Frank B

12.12.2007 um 09:04 Uhr

Was ist ein Betriebsobmann?

Bist du gewählt worden, oder hat dich der Arbeitgeber dazu bestimmt?

I
Immie

12.12.2007 um 10:29 Uhr

Es ist eine Bezeichnung für einen "1Mann/Frau" BR.

I
Immie

12.12.2007 um 10:34 Uhr

@buddy Vielleicht solltest du dir als erstes eine aktuelle Auflage des BetrVG besorgen, mit Kommentar, Fitting oder Deubler. Und dann solltst du ein "Grundlagen Seminar" besuchen:-)

B
Buddy

12.12.2007 um 11:28 Uhr

Erstmal danke für die Antworten,die Frage was ein Betriebsobmann/-frau ist hat immi ja schon beantwortet...und mein Einführungsseminar ist reserviert...am 14.1. in Stuttgart geht´s los....achja,an pit47: bin gewählt wurden,war Stellvertreter und jetzt BR...20 Beschäftigte

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