Schulungen für Mitarbeiter - kann man den AG "zwingen", mehr für die Schulungen von Mitarbeitern zu tun?
Hallöchen, kann man den AG "zwingen", mehr für die Schulungen von Mitarbeitern zu tun? Nicht für die Azubis sondern die Alteingessenen. Unserer Meinung nach, wird nicht viel getan, um die Mitarbeiter ordentlich auf ihre Arbeit loszulassen. Man kann auch ungelernt bei uns einsteigen aber wichtige Dinge werden so nebenbei erklärt und wenn dann Fehler enstehen, wird der Mitarbeiter haftbar gemacht.
Community-Antworten (6)
25.07.2008 um 23:29 Uhr
@August, §§ 96-98 BetrVG könnte hilfreich sein... desweiteren fördert die ARGE die Weiterbildung von Geringqualifizierten und von älteren Arbeitnehmern. WeGebAU.... diesen Tip habe ich von @Rainer w bekommen. Danke an dieser Stelle dafür.
noch was interessantes.... http://www.optinet-owl.net/uploads/media/Eckpunkte_Betriebsvereinbarungen_.pdf
26.07.2008 um 09:25 Uhr
@pirat Vielen Dank! Da habe ich gleich noch eine Frage. Wir haben in unserem Betrieb eigentlich jemanden, der für die Schulungen von Mitarbeitern verantwortlich ist. Leider wird ohne jegliches System geschult. Einige haben Schulungen bekommen, andere noch nie. In wieweit können wir verlangen, ausführliche Informationen über den Stand der Mitarbeiter zu erhalten, bzw. haben wir überhaupt ein Recht darauf, diese Info´s zu bekommen?
27.07.2008 um 00:23 Uhr
"... und wenn dann Fehler enstehen, wird der Mitarbeiter haftbar gemacht."
Interessant! Wie ist denn das zu verstehen? Werden Eure KollegInnen etwas zur Kasse gebeten?
".... haben wir überhaupt ein Recht darauf, diese Info´s zu bekommen?"
Wie wäre es denn, wenn Ihr Euch einmal schulen lasst! Oder habt Ihr die §§ 96 bis 98 BetrVG aus Eurem BetrVG gestrichen?
27.07.2008 um 00:41 Uhr
@August, wie ich schon am Anfang erwähnte....dafür gibt es die §§ im BetrVG. Aber mal abgesehen davon, kann ich mich der freundlichen Frage von @nuss nur anschliessen, was ist mit haftbar gemacht gemeint?
27.07.2008 um 13:16 Uhr
@August Wie der Flottenführer aller Meere schon erwähnte, §§ 96-98 BertVG. Du mußt die Texte nur richtig lesen. Allein in §96 Abs. 1 BertVG beantwortet Dir in den ertsen beiden Sätzen Deine Frage. Hier werden die Wörter " hat" und "haben" erwähnt,. Also ist dies ein muß für den AG. Und wie will der AG es begründen wenn mehrere MA die gleiche Tätigkeit ausüben, er aber nur einen davon schult ? Lese hierzu auch § 75 BetrVG. In Dem steht was von "Gleichbehandlung nach oben" : Zu haftbar machen kann ich nur sagen: Arbeitet der AG nicht mit euch zusammen ist dies Eigenverschulden.
28.07.2008 um 08:55 Uhr
@all Je nach Lage der Dinge würde es sich auch "lohnen", wenn der BR mal über § 81 BetrVG aufklärt...
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