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1. BR-Wahl im Betrieb: Fristverzögerung - Auflösung Wahlvorstand?

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WK
Mrz 2019 bearbeitet

Hallo, wir sind ein Betrieb mit <50 Arbeitnehmern und sind gerade dabei einen BR zu gründen. Am 13.03. wurde die Einladung zur Wahlversammlung des Wahlvorstands ausgehängt. Am 21.03. fand die Wahlvorstandswahl statt. Wir sind im vereinfachten Wahlverfahren. Also müsste unsere BR-Wahl am 28.03. stattfinden.

Allerdings konnte der Wahlvorstand die Wählerliste nicht in der Wahlversammlung erstellten, da uns die Informationen durch die Arbeitgeber trotz Aufforderung nicht ausgehändigt wurden. Außerdem sind uns bei der Wahlvorstandswahlversammlung einige Fehler unterlaufen.

Wir können daher die Fristen für das vereinfachte Wahlverfahren (BR-Wahl muss eine Woche nach Wahlvorstandswahlversammlung erfolgen) nicht einhalten.

Wie gehen wir nun vor? Kann der Wahlvorstand einen Beschluss fassen und die BR-Wahl mit dieser Argumentation weiter nach hinten schieben? Oder ist es besser die Wahlvorstandswahl zu wiederholen? Muss dann auch wieder die Einladung zur Wahlversammlung des Wahlvorstandes mind. 7 Tage aushängen? Und muss der Wahlvorstand offiziell aufgelöst werden, um die Wahl zum Wahlvorstand erneut einleiten zu können?

Danke für die Hilfe.

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Community-Antworten (6)

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kratzbürste

26.03.2019 um 23:23 Uhr

Habt ihr denn nun die notwendigen Listen? Wenn nicht, müsst ihr ja erst einmal das Arbeitsgericht anrufen. Dort wird dann auch geklärt, wie es weiter geht. Ihr solltet Kontakt zur Gewerkschaft aufnehmen.

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WK

27.03.2019 um 07:56 Uhr

Hallo, ja wir haben die Liste nun bekommen. Können wir die Wahlvorstandswahl wiederholen? Oder eine Fristverlängerung beschließen?

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kratzbürste

27.03.2019 um 09:15 Uhr

Wenn der Arbeitgeber die Verzögerung verursacht hat, weil er die Daten nicht herbei gebracht hat, wird er kaum die Wahl anfechten. Die Frage wäre, was das sonst noch für Fehler waren. Ich neige dazu zu sagen: Augen zu und durch. Es muss ja erst einmal jemand die Wahl anfechten. Dann muss sie unter Umständen wiederholt werden.

C
Cyber99

27.03.2019 um 09:24 Uhr

Die erstmalige Wahl eines Betriebsrates kann durchaus holprig sein. Meistens scheitert es daran, dass man sich nicht richtig vorbereitet und keine Berater z.B. die Gewerkschaften mit ins Boot nimmt.

Ich würde es auf jeden Fall nicht so machen wie Kratzbürste empfiehlt. Das kann zwar gut gehen - muss aber nicht. Wenn offensichtliche Fehler vorliegen, die die Wahl anfechtbar machen, dann sollte der Wahlvorstand die Wahl abbrechen und noch mal komplett von Vorne anfangen, das ist ja auch kein Beinbruch.

Der Wahlvorstand muss nicht neu gewählt werden. Der bleibt im Amt und hat nun die Gelegenheit es richtig zu machen.

§
§§Reiter

27.03.2019 um 10:41 Uhr

Zitat von Cyber99: "Ich würde es auf jeden Fall nicht so machen wie Kratzbürste empfiehlt. Das kann zwar gut gehen - muss aber nicht. Wenn offensichtliche Fehler vorliegen, die die Wahl anfechtbar machen, dann sollte der Wahlvorstand die Wahl abbrechen und noch mal komplett von Vorne anfangen, das ist ja auch kein Beinbruch."

Ich bin der selben Meinung, der Aufwand hält sich in Grenzen. Außerdem würdet Ihr mit "Augen zu und durch" ein falsches Zeichen setzen. Der AG ist hier seiner Pflicht nicht rechtzeitig nachgekommen, wollt Ihr dieses Versäumnis jetzt ausbügeln indem Ihr eine anfechtbare BR-Wahl durchzieht?

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WK

27.03.2019 um 20:23 Uhr

Hallo, danke für die hilfreichen Antworten! Wir haben jetzt eine betriebsöffentliche Bekanntmachung gemacht, die hängt ne Woche aus, dann tritt der derzeitige Wahlvorstand zurück, wird neu gewählt und das Ganze neu und diesmal richtig von vorne gemacht - mit entsprechender Vorbereitungen des Wahlvorstands ;-) Damit klappt's dann hoffentlich auch mit unserem BR. Danke euch für die Antworten!

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