"Einmal Betriebsrat, immer Betriebsrat"
Hallo, bei uns wurde vor einiger Zeit angekündigt, dass angestrebt wird einen Betriebsrat zu gründen. Das ganze war länger bekannt, es mussten wohl 2 Personen der GF informiert werden, un den Prozess offiziell anstoßen zu können, so hab ich gehört. Wir hatten nach Rundmail ca. 1 Monat bis zur angesetzten Wahlvorstandswahl! Jetzt gibt es einige (zusätzlich zur GF selbst) Arbeitnehmer, die enorm gegen einen BR wettern und versuchen Stimmung zu machen. Ein sehr beliebtes Argument ist "Einmal BR... immer BR" also, dass wir den 'nicht mehr loswerden' wenn wir uns einmal festgelegt haben. (Es wurde 1 Werktag vor der Wahlvorstandswahl in einer betrieblichen Versammlung als Alternative ein Mitarbeiterboard vorgeschlagen/präsentiert...) Ich hätte viel dazu zu sagen, welche Mittel vorgenommen werden und wie hier echt mies mit Leuten umgegangen wird, die pro BR sind, mein Hauptpunkt ist allerdings: Haben diese Leute recht oder könnte man dieser Argumentation etwas entgegnen? Ich habe bisher nur gelesen, dass die Abschaffung beim Arbeitsgericht beantragt werden kann, allerdings nur bei Pflichtverletzung, also nicht auf freiwilliger Basis bzw. Mehrheitsentscheid.
Danke schonmal, ich hoffe ich habe mich klar genug ausgedrückt.
Community-Antworten (4)
07.10.2024 um 17:02 Uhr
Das "Argument" ist nicht wirklich falsch. Also ein BR-Gremium kann man nicht abwählen / abschaffen.
Wenn man sich aber das Gesetz anschaut und wie einfach es ist, für eine sehr kleine Gruppe von Menschen so einen BR einzusetzen ..... sollte man sich wirklich fragen, was man damit für ein Problem haben kann.
Ich kenne zumindest nur Firmen, die einem BR gegenüber kritisch eingestellt waren und nach der Installation doch froh darüber sind. Das eine Firma einen BR am Liebsten wieder abschaffen würde, ist mir jedenfalls noch nicht untergekommen.
07.10.2024 um 17:55 Uhr
Solange es immer noch ein Mindestmaß ein Interesse für Betriebsratsarbeit gibt, wird es einen Betriebsrat geben. Wenn sich kein Wahlvorstand oder keine Kandidaten finden, dann gibt es auch keinen Betriebsrat mehr.
Gleichzeitig - was ist denn das für ein Argument? Haben die Leute so wenig Lust auf einklagbare Rechte?
Wenn ich das richtig sehe, läuft eure Wahl jetzt. Konzentriert euch darauf und versucht die Herzen zu gewinnen, sobald das Gremium einmal da ist.
07.10.2024 um 18:24 Uhr
"Ich habe bisher nur gelesen, dass die Abschaffung beim Arbeitsgericht beantragt werden kann, allerdings nur bei Pflichtverletzung, also nicht auf freiwilliger Basis bzw. Mehrheitsentscheid."
Nein, ein BR kann nicht mal so eben abgewählt werden.
Ich habe allerdings bereits im Bekanntenkreis zwei Szenarien erlebt, bei denen es im Anschluss keinen Betriebsrat mehr gab:
1.) Jedes BR Mitglied legt sein Amt nieder.
oder
Gegen Ende der Amtszeit wird einfach kein neuer Wahlvorstand bestellt. Dann hat das Unternehmen nach Ablauf der Amtszeit keinen Betriebsrat mehr.
07.10.2024 um 19:08 Uhr
Was der Arbeitgeber hier betreibt ist Behinderung der Betriebsratsarbeit. So etwas ist justitiabel, mit Geld- oder Gefängnisstrafen (§119 (1) 1.) Ihr solltet euch mal mit eurer zuständigen Gewerkschaft unterhalten. Vielleicht kann die den AG ja wirksam auf sein Fehlverhalten hinweisen. Oder ihr geht gleich vor's Arbeitsgericht und klagt auf Unterlassung der störenden Aktionen. Ein Mitarbeiterboard ist ein Gremium ohne wirkliche Macht, nur von der Gnade der GF abhängig. Alle vier Jahre sind Wahlen. Dann kann ein komplett neuer BR gewählt werden.