Hallo und guten Abend,

am Dienstag findet im einfachen, zweistufigen Wahl die Wahlvorstandswahl statt.
Mein Arbeitgeber meint, dass er an der Betriebsratswahl teilnehmen darf, wenn er schon die Kosten tragen muss.
Ich lese zwar in einigen Büchern, dass dies so nicht richtig ist. Er dürfe teilnehmen, wenn die drei Einladenden dies wünschen.
Aber in welchem § steht dies drin?
Kann mir einer Helfen und den Paragraphen nennen? Ich finde tausend Sachen, aber keinen § im Betriebsverfassungsgesetzt oder der WO.
Erst einmal vielen Dank ... :O)