Darf der Arbeitgeber bei der Wahlvorstandswahl teilnehmen?
Hallo und guten Abend,
am Dienstag findet im einfachen, zweistufigen Wahl die Wahlvorstandswahl statt. Mein Arbeitgeber meint, dass er an der Betriebsratswahl teilnehmen darf, wenn er schon die Kosten tragen muss. Ich lese zwar in einigen Büchern, dass dies so nicht richtig ist. Er dürfe teilnehmen, wenn die drei Einladenden dies wünschen. Aber in welchem § steht dies drin? Kann mir einer Helfen und den Paragraphen nennen? Ich finde tausend Sachen, aber keinen § im Betriebsverfassungsgesetzt oder der WO. Erst einmal vielen Dank ... :O)
Community-Antworten (2)
09.03.2007 um 07:45 Uhr
Grundsätzlich gilt, an der Wahlversammlung haben nur Wahlberechtigte Teilnahmerecht und der AG sowie leitende Angestellte nach §5 BetrVG haben KEIN Teilnahmerecht! Nachzulesen unter §14a BetrVG!
Die einladenden Arbeitnehmer haben das Hausrecht! das heisst sie können den AG aus der Versammlung entfernen lassen.
Ist der Arbeitgeber bei der Wahlversammlung anwesend, ist die Wahl anfechtbar!!! Der Arbeitgeber kann somit die BR- Wahl vorm Arbeitsgericht anfechten!!!
09.03.2007 um 10:27 Uhr
super, vielen Dank. Dann schaue ich da noch einmal nach. Ich habe es echt nicht mehr gefunden. Lieben Gruß Wolli
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