W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kann ich den Entwurf der BV per Fax zwecks Prüfung zuleiten?

K
Krebs
Jan 2018 bearbeitet

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir, der BR der MEG in Plettenberg haben den Entwurf für eine Betriebsvereinbarung "Erfolgsbeteiligung im Rahmen der Tarfvereinbarungen über die Zahlung einer jährlichen Leistungs- und Treueprämie vom 30.Juni 1994 (Anhang zum ETV) vorliegen. Dazu wäre eine Überprüfung von Fachleuten wichtig. M.Fr.Grüssen

Renate Pusch

5.77503

Community-Antworten (3)

W
Waschbär

25.07.2008 um 15:42 Uhr

@Krebs, Ich glaube kaum, das du hier "Nicks" als Sachverständige Laden könntest.

Stell dir nur mal das Schluss Wort vor... und diese BV ist Waschbär geprüft. Also garantiert frei von irgendeiner Arbeitgeberfalle.

mhh obwohl Klingt gar nicht schlecht.

P
pit47

25.07.2008 um 16:13 Uhr

Hallo Krebs, legt diese BV Eurer zuständigen Gewerkschaft zur Prüfung vor.

Ich glaube der Waschbär würde aus jeder Seite erstmal eine "Tüte" drehen.

C
carrie

25.07.2008 um 19:46 Uhr

@Waschbär "Waschbär geprüft", das gefällt mir :-))

Ihre Antwort