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Freistellung Betriebsrat - zählen Chefarzt, Abteilungsarzt und Dienststellenleitung bei der Mitarbeiterberechnung zwecks Freistellung als Arbeitnehmer mit?

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freyzell
Jan 2018 bearbeitet

zählen Chefarzt, Abteilungsarzt und Dienststellenleitung bei der Mitarbeiterberechnung zwecks Freistellung als Arbeitnehmer mit ? Oder fallen die als leitende Angestellte da raus. Sind 198 Mitarbeiter ohne die Leitung

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Community-Antworten (4)

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pirat

19.07.2008 um 22:33 Uhr

@freyzell, Chefärzte können leitende Angestellte sein, so sieht es das LAG Hamm mit Beschluss vom 7. Juli 2006 (Az: 10 (13) TaBV 165/05 – Abruf-Nr. 062892)

Durften sie denn an der BR- Wahl teilnehmen?

F
freyzell

19.07.2008 um 23:05 Uhr

Nein, durften Sie nicht

P
pirat

19.07.2008 um 23:09 Uhr

auch grusslos, ja dann.....

M
Mainpower

21.07.2008 um 09:18 Uhr

Hallo, für die feststellung der Betriebsgröße zählt der aufgeführte Personenkreis mit. Sie sind ja alle in der Klinik angestelt und somit auch Arbeitnehmer. Das hat nichts damit zu tun ob sie den BR mitwählen dürfen oder nicht.Es geht ja" nur" um die feststellung ob ein BR-Mitglied freigestellt werden kann oder nicht. Wenn Ihr diesen Personenkreis dann dazuzählt seit Ihr 201 Arbeitnehmer und habt somit anspruch auf eine Freistellung.

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