hallo,

ich brauche wieder einmal eure hilfe. es geht um folgendes. AN hatte einen arbeitsunfall (hatt sich beide hände verbrüht )
wurde an dem darufvolgenden tag vom D-Arzt krankgeschrieben.wiel er selber nicht fahren konnte schickte er den k-schein mit der post.jetzt behaubtet die GL der K-schein
wäre nicht frist gemäß eingegangen. zählt da eigentlich der poststempel? wie ist mit dem dazwichenliegendem wochenende ?

vielen dank für eure mühe