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Hilfe, bin ein Ersatzmitglied - wie komme ich zum meinem Recht an den Sitzungen teilzunehmen?

A
alfons
Jan 2018 bearbeitet

Ich habe den BTR-Vorsitzenden auf mein Recht ( bin der nächste Nachrücker ) angesprochen an den Sitzungen teilzunehmen, wenn ein Hauptmitglied verhindert ist. Dies hat er auch zugesagt, aber es passiert nichts. Da es für einen Außenstehenden schwierig festzustellen ist wann ein Hauptmitglied fehlt und eine Sitzung stattfindet und ich den Eindruck habe, dass die Hauptmitglieder lieber unter sich sind, weiß ich nicht wie ich weiter vorgehen soll. Ich möchte die Angelegenheit ohne gerichtliche Schritte klären.

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Community-Antworten (2)

P
pirat

18.07.2008 um 19:48 Uhr

@alfons, § 29 (2) BetrVG, hat der BRV bei Verhinderung eines ordentlichen BRM das EBRM rechtzeitig usw.usw zu laden. Ich gehe davon aus, dass du die Termine der turnusmäßigen BR Sitzungen kennst...weise ihn nochmal auf seine Pflicht hin und dass du das Recht hast an BR Sitzungen teilzunehmen.

E
explorierer

18.07.2008 um 22:41 Uhr

und das die BR-Beschlusse nicht rechtskräftig sind bei fehlerhafter Einladung !! Könnte auch dem AG interessieren !!

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