Ersatzmitglied im Ausland - Was ist wenn wir Ihn als Ersatzmitglied in Anpruch nehmen müssen?
Hallo, wir haben ein Ersatzmitglied, welches in der nächsten Zeit betriebsbedingt ins Ausland muss. Was ist wenn von uns BR-Mitgliedern einer ausfällt und wir Ihn als Ersatzmitglied in Anpruch nehmen müssen. Muss die GF dann die Kosten für eventuelle Flüge, etc. übernehmen? Gibt es noch andere Möglichkeiten?
Community-Antworten (4)
17.07.2008 um 14:04 Uhr
Hei Erdmännchen
habt Ihr nur noch dieses eine Ersatzmitglied??
17.07.2008 um 14:10 Uhr
@Erdmaennchen Montage - Einsätze gelten ja zum Beispiel auch als Grund für das Laden eines Ersatzmitglieds. Ich würde jetzt mal behaupten, dass das ähnlich gehandhabt wird. Also das nächste Ersatzmitglied nachrückt, wenn ihr eins habt!?
17.07.2008 um 14:15 Uhr
Ist das E-Mitglied, das für einen ausgeschiedenes oder zeitweilig verhindertes BRM nachgerückt ist, selbst zeitweilig verhindert, so wird für die Dauer seiner Verhinderung seinerseits von dem an nächstbereiter Stelle stehenden E-Mitglied vertreten (vgl. zum Grundsatz BAG 6.9.79 AP Nr.7 zu § 15 KSchG 1969). - siehe § 25 Rz 35 BetrVG,Fitting.
17.07.2008 um 14:33 Uhr
Hallo, Fitting 24. Auflage Verhinderung von BR § 25 III Rn.17 Darunter fallen auch Ersatzbetriebsräte. Eine zeitweilige Verhinderung liegt vor......wegen Urlaubs,Dienstreise usw....... Ihr könnt dieses Ersatzmitglied also nicht in Anspruch nehmen. Euer GF wird die anfallenden Kosten mit hinweis auf das BetrVG nicht übernehmen. Wenn Ihr nicht nur ein Ersatzmizglied habt dann ist der nächste Kandidat dran. Im Notfall geht es dann auch ganz ohne Ersatzmitglied.
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