Schüler im Betrieb
Hallo wir sind eine Rehaklinik bei uns machen Schüler aus einer fremden Pflegeschule ein Praktikum sie bekommen kein Geld müssen die Einstellungen dem BR vom AG vorgelegt werden wie geht der BR damit um. Gruß Ulli
Community-Antworten (2)
16.07.2008 um 01:06 Uhr
@fübi, eine Proschüre der DGB Jugend... beantworte vielleicht die eine oder andere Frage.
16.07.2008 um 09:49 Uhr
@fübi wenn die Tätigkeit der Schüler(Praktikanten) zwar als Praktikun bezeichnet wird, tatsächlich aber den Charakter eines Arbeitsverhältnisses hat, liegt ein "Scheinpraktikum" vor und es gelten die normalen arbeitsrechtlichen Bestimmungen; entscheidend für die rechtliche Einordnung ist, was im Vordergrund steht - der Lernzweck oder die Pflicht zur Leistung; wenn also die "Praktikanten" ...in den Betrieb eingegliedert werden, um zusammen mit den dort beschäftigten AN den arbeitstechnischen Zweck durch weisungsgebundene Tätigkeit zu verwirklichen... (Fitting §99 RN 33ff) handelt es sich um Einstellungen i.S. BetrVG; wenn das bei euch so wäre, hätten sie auch Anspruch auf Vergütung;
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