Erstellt am 12.09.2018 um 12:59 Uhr von kratzbürste
Erstellt am 12.09.2018 um 17:55 Uhr von Franken-BR
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Im § 8 BetrVG ist ja alles klar geregelt, die Wählbarkeit war ja gegeben.
Es ging eigentlich nur darum, ob sich etwas am Status Betriebsratsmitgliedschaft ändert, wenn man ein Ausbildungsverhältnis beginnt. das kommt so oft nicht vor.
Da davon nichts zu lesen ist ändert sich also nichts. Gut so. Danke.
Gruß Franken-BR
Erstellt am 14.09.2018 um 14:30 Uhr von ickederdicke
§ 5 BetrVG
Interessanter wäre hier die rechtliche Seite, der Arbeitsvertrag wird wohl zu Gunsten des Ausbildungsvertrages aufgegeben worden sein und das Arbeitsverhältnis ist beendet.
Ich denke die BR Funktion entfällt dadurch ebenfalls.
Der Ausbildungsvertrag ist kein neuer Arbeitsvertrag.
Aber als Azubi kann er ja nun in die JAV gewählt werden.
Erstellt am 14.09.2018 um 14:46 Uhr von celestro
@ ickederdicke
https://www.brwahl.de/de/wahlvorstand-was-tun/planung-einer-betriebsratswahl/passives-wahlrecht-betriebsrat
da das passive Wahlrecht nicht verloren gegangen ist, sehe ich keinen Grund, warum die BR-Funktion entfallen sein sollte.
Außerdem kann ich mir bei langjähriger Betriebszugehörigkeit nicht vorstellen, daß der Kollege noch unter 25 ist und damit für die JAV kandidieren könnte.
Erstellt am 19.09.2018 um 22:07 Uhr von Franken-BR
Erst einmal vielen Dank für die Antworten.
Dieses Thema ist wohl doch nicht so eindeutig zu klären. Ich bin eher der Ansicht, dass die Betriebsratszugehörigkeit nicht erlischt, weil der Mitarbeiter weiterhin trotz veränderten Status (auszubildener) Arbeitnehmer und Betriebsangehöriger bleibt, damals die Wählbarkeit erfüllte und somit es keine rechtliche Grundlage für die Beendigung des Zugehörigkeit zu erkennen ist.