W.A.F. LogoSeminare

Privatsphäre am Schreibtischarbeitsplatz - Arbeitsstätteverordnung?

J
jollygolfer
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Experten, habe mal einen knifflige Frage zu der ich nichts im Internet gefunden haben. Gibt es an einem Schreibtischarbeitsplatz eine Privatsphäre? Die Vorgesetzte einer Kollegin behauptet, dass bei einem Schreibtischarbeitsplatz keine Schublade oder Fach als privat deklariert werden darf und diese auch nicht privat genutzt werden dürfen. Ich habe schon die Arbeitsstätteverordnung durchgeforstet, aber nichts gefunden. Vielleicht kann mir jemand eine Hausnummer dazu nennen. Vielen Dank im voraus und liebe Grüße Jollygolfer

4.87905

Community-Antworten (5)

P
pit47

15.07.2008 um 13:19 Uhr

Hallo jollygolfer, die private Nutzung von Arbeitsmittel, wie Schreibtisch, Telefon und Internet u.s.w., kann der BR mit dem AG in einer BV regeln. Auch der AN kann mit dem AG eine spezielle Regelung treffen.

J
jollygolfer

15.07.2008 um 13:28 Uhr

Hallo pit47,

danke für die schnelle Antwort. Falls durch Komunikation dieses Problem nicht behoben werden kann, wird uns nichts anderes übrig bleiben als eine BV diesbezüglich abzuschliesen.

Gruß Jollygolfer

U
uhu

15.07.2008 um 13:31 Uhr

@jollygolfer grundsätzlich kann der AG bestimmen, wie der AN mit den von AG gestellten Arbeitsmitteln / Arbeitsausrüstung umzugehen hat; außerdem bin ich der Meinung, dass hier auch die Persönlichkeitsrechte des AN eine gewisse Rolle spielen (welche persönlichen Dinge können gewöhnlicher Weise im Schreibtisch aufbewahrt und vor Zugriff geschützt werden) und der BR MBRechte gem. § 87 Abs. 1 Ziff. 1 BetrVG hat; BR könnte diesbezüglich Schreiben an AG (Geschäftsführung) machen, um Klärung und Stellungnahme bitten;

K
Konrad

15.07.2008 um 13:34 Uhr

Hallo jollygolfer Für die meisten Arbeitnehmer zählt der Schreibtisch zu ihrem persönlichen Bereich. Das Möbelstück selbst und die Utensilien darauf gehören zwar meist der Firma. "Dies darf aber kein Freibrief für Chefs oder Kollegen sein, darüber zu verfügen", Das Grundrecht auf ein Minimum Privatsphäre begründet sich schon allein auf das Grundgesetz!

P
peters

15.07.2008 um 21:08 Uhr

Was macht die Kollegin, wenn sie z.B. mit einem Mantel oder Schirm zur Arbeit kommt? Legt sie diese unter den Bürostuhl oder hat sie eine (für Andere nicht zugängliche) Ablagemöglichkeit dafür? Ich würde eher hier einen Anspruch auf Privatsphäre sehen und nicht in einem Schreibtisch, den ggf. im Vertretungsfall auch andere Kollegen benutzen müssen.

Ihre Antwort