Wieviel Wochenarbeitsstunden hat ein Versicherungsaußendienstmitarbeiter?
Guten Tag , heute wende ich mich mit einer ganz speziellen Frage an Sie, da ich gerne folgenden Punkt abklären will. Ich bin als angestellter tätig bei einer Versicherungsgesellschaft im außendienst. In der letzten Zeit werden wir permanent Samstags an einer Besprechung teilnehmen. Dieser samstagstermin kommt immer sehr kurzfristig .D.h. Donnerstag oder Freitags . Meine Frage geht dahin in wieweit kann oder darf der AG mich zu dieser Besprechung hinzitieren. Gibt es denn nicht noch eine privatsphäre bzw. müßen solche Besprechungen nicht in einer gewissen Zeit im voraus anberaumt werden ? Für Ihre Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Community-Antworten (1)
08.06.2005 um 17:19 Uhr
Das dürfte in erster Linie davon abhängen, was vertraglich geregelt ist. Wenn der Samstag kein vertraglich geregelter Arbeitstag ist, kann man natürlich die Teilnahme auch ablehnen.
Ggf. würde ich natürlich auch schauen, in wie weit tarifliche Regelungen reinspielen.
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