Erstellt am 14.07.2008 um 15:00 Uhr von uhu
@metadron (Dröhnung?)
Minderheitenregelung zum Zeitpunkt der Wahl bleibt für gesamte Wahlperiode bestehen;
Erstellt am 16.07.2008 um 13:49 Uhr von KingLaer
Die Frage die sich mir generell stellt: Ist die Minderheitenregelung zu Zeiten des AGG überhaupt noch haltbar? Es stellt im Prinzip eine negative Ungleichbehandlung von Nicht-Minderheiten dar, wenn z.B. eine Kollegin sich nur mit einer Stimme selbst wählen muss und weiss, dass Sie aufgrund der Minderheitenregelung ohnehin auf einen der Frauenplätze kommt. Und was ist mit der Vertretung von Schwulen und Lesben?