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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Minderheitenregelung im BR nach Verschiebng der Mehrheiten?

M
metadron
Jan 2018 bearbeitet

Wir haben bei unserer Betriebsratswahl die Geschlechterverteilung berücksichtigt und dem entsprechend das Gremium mit Frauen und Männern besetzt. Das Verhältnis in der Firma hat sich aber in der Zwischenzeit zu Gunsten der Männer verschoben, diese stellen jetzt keine Minderheit mehr dar. Wenn nun ein BR-Mitglied die Firma verlässt, rückt dann der nächste Nachfolger automatisch nach oder muss hier wieder die Minderheitenregelung zum tragen kommen?

Vielen Dank und viele Grüße

4.37602

Community-Antworten (2)

U
uhu

14.07.2008 um 17:00 Uhr

@metadron (Dröhnung?) Minderheitenregelung zum Zeitpunkt der Wahl bleibt für gesamte Wahlperiode bestehen;

K
KingLaer

16.07.2008 um 15:49 Uhr

Die Frage die sich mir generell stellt: Ist die Minderheitenregelung zu Zeiten des AGG überhaupt noch haltbar? Es stellt im Prinzip eine negative Ungleichbehandlung von Nicht-Minderheiten dar, wenn z.B. eine Kollegin sich nur mit einer Stimme selbst wählen muss und weiss, dass Sie aufgrund der Minderheitenregelung ohnehin auf einen der Frauenplätze kommt. Und was ist mit der Vertretung von Schwulen und Lesben?

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