Minderheitenregelung/Frauenquote?
Hallo Wissende, bei uns werden 9 Betriebsräte gewählt, bei 354 Stimmberechtigten, davon sind 52 Frauen stimmeberechtigt. Es bestehen 2 Listen, ergo Listenwahl. Die erste Liste hat eine Frau auf Platz 16, die zweite Liste hat eine Frau auf Platz 4. Die erste Liste erreicht 6 BR-Plätze, die zweite 3 BR-Plätze, also keine Frau im BR. Nun tritt die Minderheitenregelung ein, ergo Frauen. Meine Frage: Welcher männlicher BR-Platz muß für diese Frau gehen? Gruß vokuhila
Community-Antworten (5)
21.04.2010 um 20:54 Uhr
Derjenige mit der niedrigsten Kennzahl nach D'Hondt.
(ich wundere mich, dass Wahlvorstände immer erst NACH der Wahl von solchen Fragen überrascht werden.)
21.04.2010 um 21:17 Uhr
@peters ....dann verstehe ich das richtig so, der Mann der den 9 BR-Platz belegt muss weichen?
Es ging lediglich um eine Klarlegung im Disput mit einem anderen Kollegen, der anderer Meinung war, deshalb diese Frage um ihm auch zu zeigen das ich mit meiner Meinung nicht allein stehe.
Trotzdem, vielen Dank für Deine schnelle Antwort.
21.04.2010 um 21:49 Uhr
@vokuhila Rechne doch mal selber aus, wieviele Sitze das Geschlecht in der Minderheit bei euch erhalten muß! Bedenke aber, dass zu dieser Feststellung auch LeihAN dazuzählen (was in meinen Augen echt unsinnig ist wenn man bedenkt, dass sie nciht dazuzählen wenn es um die Betriebsgröße geht (auch da würde ich aber Ausnahmen setzten als WV wenn es auf der Kippe steht ;-))) )
22.04.2010 um 12:04 Uhr
Hallo Vokuhila,
§ 15 Abs. 5 Punkt 1 WO : An die Stelle der auf der Vorschlagsliste mit der niedrigsten Höchstzahl benannten Person, die nicht dem Geschlecht in der Minderheit angehört,tritt die in derselben Vorschlagsliste in der Reihenfolge nach ihr benannte, nicht berücksichtigte Person des Geschlechts in der Minderheit.
MfG Angie
22.04.2010 um 12:53 Uhr
Aber hallo Angie....;-) .................das nenn ich mal ne Ansage................;-) LG vokuhila
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