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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Fragen zur Minderheitenregelung

M
markus
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich habe eine Frage zur Minderheitenregelung. Das eine geschlechterspezifische Betrachtung zulässig ist, ist mir bekannt. Wie sieht es mit Arbeitsgruppen aus? In unserer Firma gibts ne Programmierabteilung, die gegenüber den Ingenieuren in der Minderheit wäre und die Minderheitenregelung gern beanspruchen möchten. Eine weitere Möglichkeit ist eine Betrachtung der diplomierten und der nicht diplomierten Mitarbeiter...

Für Eure Hilfe bin ich dankbar...

Mfg Markus

4.62703

Community-Antworten (3)

P
packer

13.02.2006 um 16:39 Uhr

hi markus,

nein gibt es mit sicherheit nicht...

gruß, packer

RI
Ramses II

13.02.2006 um 17:38 Uhr

Yepp!

Raucher und Nichtraucher!

Bornierte und Nichtbornierte!

Homos und Heteros!

Transsexuelle und Asexuelle!

Wir sind ja so Multi...

Markus, "geschlechtsspezifische Betrachtung" wie Du es so nett nennst ist nicht "zulässig", sondern "verpflichtend"! Einen andere Regelung kennt das BetrVG nicht!

M
markus

13.02.2006 um 17:54 Uhr

@Ramses: Ich denke, das war deutlich genug ;-))

Ich danke Euch beiden.

Mfg Markus

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