Einstellungen nach § 99BetrVG - wie und in welchen Umfang geht ihr mit § 99 BetrVG um?
hi liebe kollegen die sch0n fast das wochenende erreicht haben, hier für euch wahrscheinlich eine simple frage? wie und in welchen umfang vor allem bei einstellungen geht ihr mit § 99 betrvg um, was ist zu beachten? gruß und schönes wochenende daller
Community-Antworten (2)
11.07.2008 um 16:23 Uhr
Wasndasfürnefrage?
Hättest Du es nicht etwas konkreter? Worum geht es Dir genau?
14.07.2008 um 09:46 Uhr
@daller wie wir damit umgehen? genau nach Regelungen des § 99 BetrVG; lies doch einfach mal alles dazu durch samt Kommentierung; nimmst den Däubler oder Fitting; melde dich anschließend wieder mit deinen Fragen; das Beste für dich wird aber eine Schulung sein "Arbeitsrecht"; die Erforderlichkeit für dich ist offensichtlich;
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