Erstellt am 10.07.2008 um 08:36 Uhr von carrie
@Ameise
Gründe um ein Ersatzmitglied zu laden sind nur: Krankheit, Urlaub und Seminarbesuche.
Wenn ein BRM arbeitet anstatt zur Sitzung zu gehen, darf kein Ersatz geladen werden. Eure Beschlüsse mit "falschen" Ersatzmitgliedern sind ungültig.
Betriebsratsarbeit geht vor Arbeitsvertraglicher Tätigkeit!
Es müssen auch nicht immer alle 7 an einem Tisch sitzen. Wer arbeitet anstatt zur Sitzung zu gehen, fehlt unentschuldigt.
Erstellt am 10.07.2008 um 09:06 Uhr von HF
Man darf aber auch nicht den § 30 vergessen, betriebliche Notwendigkeiten können ganz schnell mal entstehen und dann ist auch ein ErsatzM zu laden, wenn ein ordentliches Mitglied arbeiten "muss".
Erstellt am 10.07.2008 um 09:06 Uhr von uhu
@Ameise
euer AG ist doch sicher über den Zeitpunkt der turnusmäßigen BR Sitzungen informiert; d.h. er kann doch im vorhinein Ersatz für das/die BRM organisieren; weist den AG nochmal vorsorglich darauf hin; wenn er nicht planen kann oder will, dann hat er eben Pech, wenn ihr zur Sitzung geht; diese s.g. "dringenden betrieblichen Erfordernisse* sind doch nur organisatorisches Unvermögen;
Erstellt am 10.07.2008 um 09:26 Uhr von Eule
Moin Ameise,
das immer 7 BRM anwesend sein müssen ist Quatsch. Bei uns kommt es auch mal vor, dass kurzfristig ein BRM nicht kann oder später kommt. Deswegen laden wir nicht jedes mal ein Ersatzmitglied ein. Wichtig ist nur, dass der BR bei der Sitzung Beschlussfähig ist und das ist er auch, wenn nur 6 oder 5 BRM anwesend sind. Das herum telefonieren könnt ihr als in Zukunft getrost sein lassen.
Gruß
Eule
Erstellt am 10.07.2008 um 10:11 Uhr von pirat
@ Eule,
bei allem Verständnis zum §3oer bin ich mit @Uhu stimmig, es sollten immer *nur* Aussnahmen bleiben, denn sonst könnte die GL ja auf dumme Gedanken kommen. Primärerfahrung- Sitzungskultur und Fatalismus nur so nebenbei...
Erstellt am 10.07.2008 um 15:09 Uhr von Petrus
@HF: wo liest Du denn das im § 30?
Für mich steht da, dass an "Großkampftagen" möglichst keine BR-Sitzungen angesetzt werden sollten. Und wenn dies doch notwendig ist, dann beschränkt der BR die TO auf die dringenden Terminsachen und hält damit die Sitzung möglichst kurz. Die ausführlichen Beratungen zur BV "Blumengießen in der Pipipause" finden dann erst wieder nach Auftragsende statt.
Damit ist dann aber auch die "Beachtung betrieblicher Notwendigkeiten" erschöpft. Außer Urlaub, Krankheit oder eigener Tod gibt es jetzt keine legitimen Entschuldigungsgründe mehr.
Erstellt am 10.07.2008 um 16:25 Uhr von DonJohnson
oh je, jetzt komme ich!
Natürlich hat Carry absolut Recht!!! Wenn ein BRM nicht erscheint, fehlt er unentschuldigt!!! Was geht denn vor??? BR Arbeit, oder die "normale" Arbeit? Das entscheidet nur jedes BRM selbst. Egal wie wichtig die "normale Arbeit" ist, wenn das BRM die BR Arbeit für wichtiger ansieht, geht diese grundsätzlich vor. Es muß lediglich betriebliche Belange berücksichtigen - mehr nicht. Die Entscheidung fällt jedes BRM selbst!!!
Punkt, Schluß, Feierabend!!!
Erstellt am 10.07.2008 um 16:33 Uhr von uhu
@donni
das liegt eben nicht im Ermessen des einzelnen BRM, was gerade *vorgeht*; das ist gesetzlich geregelt....ist so; Anwesenheit bei BR Sitzungen gehört zu den Amtspflichten der BRM, deshalb auch die vorgeschriebenen VERHINDERUNGSGRÜNDE;
Erstellt am 11.07.2008 um 09:15 Uhr von Ameise
Guten Morgen,
zunächst vielen Dank für die Beiträge. Sehe jetzt viel klarer. Unser Sitzungstermin ist wöchentlich feststehend und immer zur gleichen Zeit. Dem AG ist dies bekannt. Denke der Vorsitzende wollte den AG nicht auf die Verpflichtung hinweisen, für einen Ersatz der BRM am Arbeitsplatz Sorge zu tragen. Das gute Einvernehmen der Beiden könnte sonst Schaden nehmen. In Zukunft werden wir es aber so handhaben wie es das BetrVG fordert.
Mit freundlichen Grüßen
die Ameise