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GmbH Gründungen und alte Betriebsräte

M
Mobo
Nov 2016 bearbeitet

Guten Morgen, ich habe auch eine Frage. Wir sind bis jetzt 2 eigenständige Krankenhaus GmbHs. Ab August wird eine Holding gegründet. Im gleichen Atemzug eine Service GmbH. Die Betriebsräte aus den jeweiligen GmbHs müssten bleiben? Oder gehen die Mitglieder, welche in die Service GmbH kommen aus dem BR der GmbH heraus? Was passiert dann? Ich gleube in allen Häusern Neuwahlen oder?

Herzlichen Dank

5.58203

Community-Antworten (3)

U
uhu

10.07.2008 um 17:37 Uhr

@mobo gute Frage; lies mal nach § 613a BGB und §§ 21a, 111 BetrVG

W
w-j-l

10.07.2008 um 19:41 Uhr

Mobo, das kommt darauf an, wie die neue Service-GmbH zusammengesetzt ist.

Woher kommen die AN der Service-GmbH? Werden die aus den Krankenhaus-GmbHs ausgegliedert? Wenn ja, aus beiden, oder nur aus einer?

Aufgrund Deiner Angaben kann man keine Auskunft geben.

M
Mobo

11.07.2008 um 10:00 Uhr

Hallo,

die neue Service GmbH wird aus Mitarbeitern der nichtärztlichen Bereichen besetzt. Also Handwerker, Fahrer, Reinigungsdienst usw. Aus einer GmbH kommen die meisten AN. Die andere GmbH hatte ( vor 5 Jahren) z. B. Reinigungsdienst, Küche, Service usw. schon ausgegliedert. Wie gesagt, die meisten AN kommen aus unserer GmbH. Spielt blos keine Rolle. Einen schönen Tag für alle.

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