Erstellt am 10.07.2008 um 15:37 Uhr von uhu
@mobo
gute Frage; lies mal nach § 613a BGB und §§ 21a, 111 BetrVG
Erstellt am 10.07.2008 um 17:41 Uhr von w-j-l
Mobo,
das kommt darauf an, wie die neue Service-GmbH zusammengesetzt ist.
Woher kommen die AN der Service-GmbH? Werden die aus den Krankenhaus-GmbHs ausgegliedert? Wenn ja, aus beiden, oder nur aus einer?
Aufgrund Deiner Angaben kann man keine Auskunft geben.
Erstellt am 11.07.2008 um 08:00 Uhr von Mobo
Hallo,
die neue Service GmbH wird aus Mitarbeitern der nichtärztlichen Bereichen besetzt. Also Handwerker, Fahrer, Reinigungsdienst usw.
Aus einer GmbH kommen die meisten AN.
Die andere GmbH hatte ( vor 5 Jahren) z. B. Reinigungsdienst, Küche, Service usw. schon ausgegliedert.
Wie gesagt, die meisten AN kommen aus unserer GmbH.
Spielt blos keine Rolle.
Einen schönen Tag für alle.