Befristete Betriebsratsvorsitzende -Kündigungsschutz??
Hallo, unser ziemlich junges Gremium besteht aus 9 Mitgliedern, von denen 6 einen befristeten Arbeitsvertrag haben. Die Vorsitzende hat ebenfalls nur einen befristeten. Liegt daran, dass die Firma noch keine 2 Jahre alt ist und die sachgrundlose Befristungsgrenze voll ausnutzt. Da wir kürzlich in der Mitarbeiteranzahl über 500 gestiegen sind, haben wir nun Anspruch auf zwei Freistellungen. Bisher haben wir die 1 Freistellung unter vier aufgeteilt. Nun nimmt die Vorsitzende eine volle Freistellung. Für eine Vertragsverlängung ist eine Projektbeurteilung nötig, welche ihr dann ja fehlt. Bei der Freistellung würde sie ja gar nicht mehr im Projekt arbeiten. Wie sieht es nun mit dem Kündigungsschutz aus? Nimmt man dann eine sogenannte Vergleichsperson. Ist man nicht für die gesamte Amtszeit gewählt?
LG Carola
Community-Antworten (4)
09.07.2008 um 18:12 Uhr
@Carola74 kein Kündigungsschutz, da AG nicht kündigen muß; der befristete AV läuft einfach ab; die Kollegin ist dann keine Betriebsangehörige mehr und somit auch nicht mehr im Betriebsrat; bezüglich der Freistellungen lest außer §38 auch mal § 37 BetrVG nach;
09.07.2008 um 18:13 Uhr
@Carola74 Wenn ein befristetes Arbeitsverhältnis vorliegt, endet das Amt mit dem Ablauf des Befristungszeitraums. Denn ein AN, der befristet eingestellt worden ist und in den BR gewählt wurde, scheidet nicht wegen der Mitgliedschaft im BR aus, sondern wegen des endenen Arbeitsverhältnisses. Der besondere Kündigungsschutz würde in diesem Fall dazu führen, dass das wirksam befristete Arbeitsverhältnis in ein unbefristetes umgewandelt würde und sich sie Kollegen durch die Wahl in den BR in eine Position bringt, die sie ohne das Amt nicht erlangt hätte (Begünstigung). Wird sie unbefristet eingestellt, läuft ihr Amt im BR natürlich weiter.
09.07.2008 um 20:55 Uhr
Au wei...habt ihr genug Ersatzmitglieder? Oder steht euer AG total auf den BR?
10.07.2008 um 10:50 Uhr
"Wie sieht es nun mit dem Kündigungsschutz aus? "
In Eurem speziellen Fall könnte das "Glück" mit Euch sein!
Angenommen, Euer AG würde andere befristete Arbeitsverträge verlängern oder die KollegInnen in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernehmen , aber berücksichtigt diese 6 BRM nicht...
In diesem könnte sich der Gang zum Anwalt lohnen, da es der Wunsch des Gesetzgebers ist, eine kontinuierliche Betriebsratsarbeit zu gewährleisten!
"Nun nimmt die Vorsitzende eine volle Freistellung. Für eine Vertragsverlängung ist eine Projektbeurteilung nötig, welche ihr dann ja fehlt."
Ein BRM darf nicht aufgrund seines Amtes benachteiligt werden... auch hier könnte ein Ansatz gegeben sein!
Aber wohlgemerkt... für beide Aussagen gilt "KÖNNTE"! Es gibt entsprechende Urteile, aber die sind sehr rar!
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