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Regelung bei Krankheit des Ehepartner

Q
q161516
Jan 2018 bearbeitet

Guten Tag, ich habe eine Frage für ein Kollegen von uns. Bei seiner Frau würde ein Tumor festgestellt. Er musste gestern bei der Behandlung dabei sein.

Gibt es eine Regelung, damit er keinen Urlaub nehmen muss. z.B. Krankenschein der Frau oder so.

Vielen Dank im Vorraus für die Hilfe.

Kollege aus München

3.68405

Community-Antworten (5)

J
Jube

09.07.2008 um 11:24 Uhr

@q161516 Seit 01.07.08 gilt das neue Pflegezeitgesetz, das gerade solche Fälle betrifft.

U
uhu

09.07.2008 um 12:19 Uhr

@Jube Vorsicht - für Freistellung gem. dem neuen PflegezeitG müssen Voraussetzungen beachtet werden, z.B. Vorliegen mind. der Pflegestufe I; vorstellbar ist, dass der Ehemann psychisch und emational angeschlagen ist und selbst beim Arzt vorstellig wird;

M
Mona-Lisa

09.07.2008 um 12:23 Uhr

@Jube, oller Vogel, ihr geht entschieden einen Schritt zu weit......

@q161516, bei aller Traurigkeit für den Anlass, aber der Kollege war bei einem Arztbesuch - den seine Frau betraf - dabei und wird das wohl mit Urlaub oder (evtl.!) Flexistunden abdecken müssen!

U
uhu

09.07.2008 um 12:34 Uhr

@meine Schöne, genau...je oller - je doller

J
Juralette

09.07.2008 um 13:02 Uhr

@uhu Das neue Pflegezeitgesetz regelt bis zu 10 Tagen Freistellung bei AKUT auftretenden Pflegefällen, um eine benötigte Pflege für nahe Verwante zu organisieren. Wer will also mal so eben schnell feststellen, ob Pflegestufe 1 vorliegt? Aber leider gibt es dazu noch keine Rechtssprechung. Und vor allem, das Gesetz regelt leider nur eine unbezahlte Freistellung. Hilfreicher wäre hier auf jeden Fall §616 BGB! Ist zwar auch so ein "Gummi§", aber wäre eventuell anwendbar.

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