Liebe Kollegen,
ein 64-jähriger Kollege, der im nächsten Jahr sowie altersbedingt ausscheiden müsste, möchte das Abfindungsangebot des Arbeitgebers annehmen, um eine ansonsten notwendige räumliche Versetzung zu umgehen. Bekommt der Arbeitnehmer deshalb eine Sperre bzgl. des Arbeitslosengeldes?