Nach der Wahl ist vor der Wahl - zwei außerordentliche BR-Wahlen hintereinander?
Hallo, absurde Situation - außerordentliche BR-Wahlen. Notwendige Zahl der BR-Mitglieder 5. Kandidiert haben 8 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Nunmehr nehmen 4 die Wahl nicht an, so dass wieder die erforderliche Zahl von BR-Mitglieder nicht erreicht wird. Bedeutet dies, wieder Neuwahlen? Auf Antwort hofft Alexander
Community-Antworten (5)
08.07.2008 um 19:13 Uhr
@Alexander, auch da hat das BetrVG vorgesorgt! Eurer Gremium besteht aus 3 Betriebsratsmitgliedern und ihr verfügt über einen Ersatz. § 11 BetrVG - II. Sinngemäße Anwendung
08.07.2008 um 19:38 Uhr
@Alexander, 4 nehmen die Wahl, zu der sie sich haben aufstellen lassen, (Just 4 Fun ) garnicht erst an....wow!
08.07.2008 um 19:51 Uhr
@Freibeuter, wer weiss, was sich bei Alexander im Betrieb so alles abspielt....... Gut, dass du auf die "beleidigten" Annahmeverweigerer keinen Zugriff hast! Es wäre schon mehr als fraglich, ob sie die Kielholerei halbwegs schadlos überstehen würden! ;-))
@Alexander, haben die gewählten Kollegen einen Grund angegeben, warum sie die Wahl nicht annehmen?
08.07.2008 um 20:01 Uhr
Ahoi, ML, stimmt....für sowas habe ich keinerlei Verständnis. Dass Einer oder Zwei abspringen, weil ihnen die Konstelation nicht passt, kann man ja unter Umständen, noch gerade so nachvollziehen...aber einen Ausfall zu 50%, mit den daraus folgenden Konsiquenzen (3erBR), finde ich nicht ehrenhaft! BASTA! .-)
08.07.2008 um 20:59 Uhr
@pirat, beruhig dich wieder, ist ja schon gut! ;-))
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