Probezeit in einem befristeten AV ändern?
Morgen zusammen,
ist es möglich, dass man einen AV mit Probezeit in einen befristeten AV ändert? Ist die letzte Chance für den Kollegen. Der AG hat schon angedroht, dass er sich vom MA trennen wird. Und : Wo finde ich darüber etwas?
gruß icke
Community-Antworten (3)
08.07.2008 um 10:41 Uhr
@icke möglich ist ja alles, wenn AG und AN sich einig sind; wo kein Kläger, da kein Richter...; zulässig ist das jedoch nicht - siehe § 14 Abs. 2 Teilzeit-und BefristungsG; kommt es mal zum Streitfall/Kündigungsschutzklage, wird das ArbGericht sicher feststellen, dass der AN sich nach wie vor in einem unbefristetem Arbeitsverhältnis befindet; die Probezeit dürfte dann allerdings vorbei sein;
08.07.2008 um 11:21 Uhr
@ icke, Schau mal hier nach: http://www.bwr-media.de/themen/personal/arbeitsvertrag/news/02682.php das mit der Änderung kann nämlich grössere Auswirkungen haben, als gewollt.
08.07.2008 um 11:30 Uhr
Hallo zusammen,
erstmal danke! Von mir aus, kann der AG seinen Vertrag mit dem MA ändern. Wenn der AV einer Prüfung durch das ArbGericht nicht standhalten würde, umsobesser. Also manchmal weniger machen ist manchmal mehr für den Kollegen. gruß icke
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