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Änderung der Arbeitsverträge - ohne den BR überhaupt zu informieren?

G
guillermo
Jan 2018 bearbeitet

In unserm Betrieb gibt es keinen Tarifvertrag. Der Arbeitgeber hat jetzt ohne Absprache mit dem Betriebsrat, ja, ohne ihn überhaupt zu informieren, den Arbeitsvertrag für neue Mitarbeiter dahingehend verändert, dass mit der Erreichung des Rentenalters das Arbeitsverhältnis endet. Darf er das?

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Community-Antworten (4)

P
Peanuts

08.07.2008 um 08:47 Uhr

"Darf er das?"

Ja!

M
Mainpower

08.07.2008 um 08:59 Uhr

Hallo, selbstverständlich darf er das.

K
Konrad

08.07.2008 um 11:50 Uhr

Hallo @ peanats, mainpower :Wie bitte, ohne BR informieren ? Nein, darf er nicht!

@guillermo Es handelt sich in diesem Fall um ein „leeren“ Formulararbeitsvertrag, der zwar den gesetzlichen Bestimmungen (AGG) angepasst wird. Es besteht jedoch Mitbestimmung und AG hat den „Musterarbeitsvertrag“ für die neuen MA dem BR vorzulegen. § 94 BetrVG, Fitting Rd.Nr. 27

P
Peanuts

08.07.2008 um 21:04 Uhr

RN 27: "Im übrigen unterliegt das Muster eines Formulararbeitsvertrages, insb. die Aufnahme allgemeiner Arbeitsbedingungen in dern Arbeitsvertrag, NICHT dem MBR."

Es lohnt, die RN 27 etwas genauer zu lesen!

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