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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Formfehler bei Wahlen (Gesamtbetriebsrat) - muss neu gewählt werden?

H
Honda1000f
Jan 2018 bearbeitet

Wir haben einen Gesamtbetriebsrat gewählt. Es ist aber ein Ersatzmitglied als Ersatzmitglied für den GS Betriebsrat gewählt worden. Meines erachtens muss Neu gewählt werden und zwar die gesamte Wahl. Ist das so Richtig, oder muss nur das Ersatzmitglied neu gewählt werden.

Grüße Honda1000f

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Community-Antworten (3)

W
w-j-l

07.07.2008 um 20:18 Uhr

So richtig ist nicht klar was Du meinst, deshalb vermute ich mal:

Ihr habt ein Mitglied des BR in den GBR delegiert?? RIchtig?

Dann habt ihr ein BR-Ersatzmitglied als GBR-Ersatzmitglied delegiert? Richtig?

Letzteres geht nicht.

Ihr müßt über die Delegation des GBR-ersatzmitglieds einen neuen Beschluss fassen.

Die Mitglieder des GBR werden im BR nicht gewählt, sondern per Beschluss delegiert. Dazu muss dann keine neue Wahl stattfinden.

H
Honda1000f

08.07.2008 um 01:27 Uhr

Nein wir haben gewählt und dann delegiert. Die Ersatzmitglieder sind auch gewählt worden. Dann haben wir keinen Beschluss gefasst sondern die Wahl so Akzeptiert.

Also ist die Sache zu wiederholen!!!! oder

Danke für die Infos, finde ich Super den Chat. Grüße Honda1000f

M
Mona-Lisa

08.07.2008 um 08:24 Uhr

@Honda, einfach mal um ne grade Linie in eure Entsendung reinzubringen...... :-))

"Die Mitglieder des GBR werden nicht von den AN des UN oder der ihm angehörenden Betriebe gewählt, sondern von den einzelnen BR durch Beschluss entsandt....."

"Bei der Beschlussfassung sollen die Geschlechter angemessen berücksichtigt werden...."

"Das Amt als Vorsitzender des BR steht der Entsendung weder entgegen noch begründet es hierauf einen Anspruch. Entsandt werden können allerdings nur Mitglieder des BR; andere Personen und auch Ersatzmitglieder, solange sie nicht in den BR nachgerückt sind, scheiden aus."

"Die in den GBR zu entsendenden Vertreter werden nicht nach den Grundsätzen der Verhältniswahl, sondern durch einen mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder zu fassenden Beschluss nach § 33 bestimmt..."

§ 47 BetrVG DKK, IV. Zusammensetzung des Gesamtbetriebsrats (Abs. 2)

Ist nur ein Auszug aus dem Kommentar, aber wenn ein Gremium in den GBR entsenden will, sollte man zumindest wissen, wie man dabei betriebsverfassungsrechtlich vorzugehen hat! :-))

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