Erstellt am 07.07.2008 um 16:34 Uhr von Lohengrin_2
@winow,
Ich bin zwar kein Anwalt, aber da eine Betriebsbedingte Kündigung nicht möglich ist, ist eine Kündigung eher nicht möglich. Zumindest solange er noch freigestellter BR ist.
Erstellt am 07.07.2008 um 18:37 Uhr von spartacus
Moin winoe,
doch es ist (leider)CPVN möglich. kenne ein fall , da hat das Ag-hannover sogar zugestimmt.
entscheidend ist aber immer der "persönliche und betrieblihe Sachverhalt". also, ein fall für den anwalt !
Erstellt am 07.07.2008 um 18:40 Uhr von spartacus
beachte cpvn nicht-tippfehler !!!
Erstellt am 08.07.2008 um 09:05 Uhr von winoe
Hi Spartacus,
hast Du evtl das Aktenz. von dem Fall
gruß winni
Erstellt am 08.07.2008 um 14:08 Uhr von David_gegen_Goliath
Moin,
vielleicht am Ende seiner Freistellung, vorher nicht. Am Ende der Freistellung muß die Situation bewertet werden, ob er ggf. nach Qualifizierungsmaßnahmen in einer anderen Abteilung weiterarbeiten kann.
Erstellt am 08.07.2008 um 14:39 Uhr von che guevara
Hallo winoe,
ich hatte das Problem, bin freigestellte BRV und meine Abteilung wurde am 01.01.2008 fremdvergeben.
Ich habe dem widersprochen und mich in eine andere Abteilung versetzen lassen.
Nach Ende meiner Amtszeit werde ich dann in der anderen Abteilung eingesetzt.
Gruß che guevara