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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Welcher BR ist bei Betriebsübergängen zuständig?

M
miwo
Jan 2018 bearbeitet

Mein Betrieb wird in kürze einen anderen Betrieb übernehmen, der in unserem Haus dann als eigenständige GmbH arbeiten soll. In diesem Betrieb gibt es bereits einen BR. Frage: Bleibt dieser BR weiterhin zuständig, oder wird er aufgelöst und fällt das dann in unseren Aufgabenbereich? Zählen die Mitarbeiter in diesem Betrieb zu uns bei der nächsten BR-Wahl?

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Community-Antworten (2)

L
Lohengrin_2

06.07.2008 um 12:45 Uhr

Hallo miwo,

wenn es ein Betriebübergang nach § 613a BGB ist, bleibt im Regelfall der alte BR für eine Übergangszeit zuständig(d.h. der BR "begleitet" den Betriebsübergang). Da der neue Betrieb als GmbH eigenständig weiterarbeitet müsste eigentich auch danach der bisherige BR zuständig sein. Näheres ist in § 613a BGB zu finden.

P
Petrus

07.07.2008 um 11:50 Uhr

@miwo: Ihr bildet also in Zukunft einen "gemeinsamen Betrieb" zweier GmbHs nach § 1 (2) BetrVG? Dann steht alles bedeutsame in § 21a BetrVG: Neuwahl innerhalb von 6 Monaten nach der Verschmelzung.

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