Erstellt am 02.07.2008 um 13:19 Uhr von w-j-l
Es bringt nicht viel, wenn ihr den MA anhört. Ihr könnt aus eigener Kenntnis widersprechen.
Ihr könnt aber die Frist auch ablaufen lassen soweit die Probezeit nicht mehr als 6 Monate beträgt.
Ich würde widersprechen.
Das alles hilft dem Kollegen aber wenig, da er bis 6 Monate nach der Einstellung noch keinen Kündigungsschutz nach KSchG hat, und daher auch - mit Aussicht auf Erfolg - keine KSch-Klage anstrengen kann.
Erstellt am 02.07.2008 um 13:34 Uhr von ridgeback
@Willi,
wie lange wurde denn Probezeit vereinbart?
Erstellt am 02.07.2008 um 13:47 Uhr von ridgeback
@w-j-l,
falls die Probezeit über 6 monate vereinbart ist, ja.
w-j-l, warum hast du deine Frage gelöscht??
Erstellt am 02.07.2008 um 13:48 Uhr von w-j-l
sorry ridgeback, ich hatte vorher schon gelöscht......