Fristsetzung bei einem Beschluss (§40)?
Hallo ihr....Bräuchte mal eure Hilfe.... Bei einer Beschlussfassung bassierend auf §40Abs.2 Betr.VG, wäre dafür eine Fristsetzung angebracht??? Wenn ja....welcher Zeitraum???.... Danke für eure Hilfe..
Community-Antworten (1)
02.07.2008 um 00:00 Uhr
@ Ebby, naja kommt darauf an.... braucht ihr einen Dolmetcher oder einen Bleistift, oder muss ein BR Büro gebaut werden? Die Länge der Frist richtet sich nach dem Umfang, will sagen eine Fristsetzung ist immer von Vorteil, egal ob 8 Tage oder 8 Wochen oder 8 Monate.
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