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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Fristsetzung bei einem Beschluss (§40)?

E
Ebby
Jan 2018 bearbeitet

Hallo ihr....Bräuchte mal eure Hilfe.... Bei einer Beschlussfassung bassierend auf §40Abs.2 Betr.VG, wäre dafür eine Fristsetzung angebracht??? Wenn ja....welcher Zeitraum???.... Danke für eure Hilfe..

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Community-Antworten (1)

P
pirat

02.07.2008 um 00:00 Uhr

@ Ebby, naja kommt darauf an.... braucht ihr einen Dolmetcher oder einen Bleistift, oder muss ein BR Büro gebaut werden? Die Länge der Frist richtet sich nach dem Umfang, will sagen eine Fristsetzung ist immer von Vorteil, egal ob 8 Tage oder 8 Wochen oder 8 Monate.

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