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Freistellung für Weiterbildung

P
Pappkasten09
Dez 2019 bearbeitet

Eine Weiterbildungsmaßnahmen zur Fachausbildung findet immer am Samstag statt. Die Weiterbildung dauert 12 Monate. Der MA arbeitet ansonsten Montag -Freitag , 40h pro Woche. Hat der MA Anspruch auf einen freien Tag in der Woche als Ausgleich für den Samstag an dem er zu WB fahren muss?

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Community-Antworten (3)

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celestro

18.12.2019 um 16:48 Uhr

Wer hat die Weiterbildung veranlasst? Wer bezahlt Sie? Hat die Weiterbildung schon mal jemand gemacht und wie wurde es dort gehandhabt? Gibt es eine BV zum Thema Weiterbildung?

U
UdoWoe

19.12.2019 um 10:59 Uhr

Wie celestro schon geschrieben hat, wer hat diese Weiterbildung veranlasst. Wenn ich als MA mich privat weiterbilde, weil ich das so möchte oder weil ich dadurch besser Chancen auf dem Arbeitsmarkt für mich sehe, dann ist das einzig und alleine mein Problem. Ist die Weiterbildung vom AG angeordnet bzw. mit ihm abgesprochen, dann ist es noch immer eine Verhandlungssache mit dem AG. Wenn der AG diese Weiterbildung unterstützt und er daran interessiert den AN zu halten, dann ist er sicher auch bereit in dieser Richtung etwas zu tun. Es kann nur sein, dass dann der AG hingeht und vom AN verlangt, dass er sich für einen bestimmten Zeitraum an die Firma bindet. Bei uns werden junge Menschen die eine Weiterbildung machen (z.b. Studium bzw. Aufbau-Studium), für einen Tag in der Woche bei voller Bezahlung freigestellt, dafür müssen diese sich aber je nach Weiterbildung 1-5Jahre binden oder, sofern Sie früher das Unternehmen verlassen wollen einen Teil zurückzahlen.

D
DummerHund

19.12.2019 um 14:00 Uhr

Ist die Weiterbildung vom AG veranlasst und er kommt auch für die Kosten auf sind die Stunden an den Samstagen wie Überstunden zu werten und dementsprechend müssen sie Vergütet werden. Mit der Bindung an den Betrieb auf xy Jahre und evtl. Rückzahlungsvereinbarungen ist das immer so ne Sache. Es gibt mittlerweile zig Urteile die dagegen sprechen. Mal ein Beispiel: https://www.dgbrechtsschutz.de/fileadmin/media/0_2015_Media_Neu/PDF/Urteile/Lohn/UrteilArbGMindenRueckzahlungDeeskalationstraining_geschwaerzt.pdf

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