Erstellt am 01.07.2008 um 13:04 Uhr von pirat
Erstellt am 01.07.2008 um 14:26 Uhr von waschbär
@nited08.
der Betriebsrat hat bei Abmahnungen weder einen Informationsanspruch noch ein Mitspracherecht. Er kann allerdings die Betroffenen beraten, sie bei Stellungnahmen unterstützen und bei eventuellen Gesprächen mit Vorgesetzten dabei sein und so den Betroffenen den Rücken stärken. Insgesamt spielt der Betriebsrat also doch eine recht wichtige Rolle, die in der Praxis schon vielen Arbeitnehmern geholfen hat!
Ggf. hilft es euch wenn ihr eine Info an die Arbeitnehmer raus geben könntet in der steht das sie sich sofort bei einer "Einladung" an euch wenden .-)
Ich habe auch schon einige vom Tisch des AG´s "Gewischt" .-)))
Erstellt am 01.07.2008 um 17:01 Uhr von carrie
@united08
Der Betriebsrat hat hinsichtlich einer Abmahnung keine Anhörungs-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte. Allerdings muss dem Betriebsrat im Rahmen des Anhörungsverfahrens nach § 102 BetrVG die Abmahnung und eine eventuelle Stellungnahme des Arbeitnehmers mitgeteilt werden.