Abmahnung - Mitspracherecht?
Mitspracherecht des Betriebsrates bei Abmahnung. Besteht Informationspflicht des Arbeitgebers an den Betriebsrat
Community-Antworten (3)
01.07.2008 um 15:04 Uhr
auch grusslos, NÖÖ!
01.07.2008 um 16:26 Uhr
@nited08. der Betriebsrat hat bei Abmahnungen weder einen Informationsanspruch noch ein Mitspracherecht. Er kann allerdings die Betroffenen beraten, sie bei Stellungnahmen unterstützen und bei eventuellen Gesprächen mit Vorgesetzten dabei sein und so den Betroffenen den Rücken stärken. Insgesamt spielt der Betriebsrat also doch eine recht wichtige Rolle, die in der Praxis schon vielen Arbeitnehmern geholfen hat! Ggf. hilft es euch wenn ihr eine Info an die Arbeitnehmer raus geben könntet in der steht das sie sich sofort bei einer "Einladung" an euch wenden .-) Ich habe auch schon einige vom Tisch des AG´s "Gewischt" .-)))
01.07.2008 um 19:01 Uhr
@united08 Der Betriebsrat hat hinsichtlich einer Abmahnung keine Anhörungs-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte. Allerdings muss dem Betriebsrat im Rahmen des Anhörungsverfahrens nach § 102 BetrVG die Abmahnung und eine eventuelle Stellungnahme des Arbeitnehmers mitgeteilt werden.
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