Befristeter Arbeitsvertrag die Stelle dann von jemand neues besetzt - Darf der Arbeitgeber so verfahren?
Wenn eine befristeter Arbeitsvertrag ausläuft, somit nicht verlängert wird. Darf die Stelle dann von jemand neues besetzt werden. Darf der Arbeitgeber so verfahren??
Community-Antworten (2)
26.06.2008 um 23:08 Uhr
@Tanne Warum sollte er das nicht dürfen? Streng genommen weis ja jeder Arbeitnehmer, wann sein Vertrag ausläuft und das er eben nur befristet ist. Wenn der Arbeitgeber dann jemand anders für diese Stelle nimmt, ist das allein seine "Unternehmerische Freiheit".
27.06.2008 um 10:37 Uhr
@Carrie Ja Arbeitgeber darf, leider . Die Frage ist doch ob er so verfahren sollte und welche Unternehmenskultur vorherrscht und wie der BR das sieht und daraus macht? Stichwort : sachlich argumentieren und für jeden auslaufenden Vertrag steht wieder eine zustimmungspflichtige Einstellung nach § 99 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG an.
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