Untersuchung von 1€ Jobbern - durch den Betriebsarzt?
Hallo Mitstreiter,
müssen 1€-Jobber genauso zur Einstellungsuntersuchung wie alle anderen Neueinstellungen im Betrieb? Wir sind eine Klinik und bisher sind die 1€ Jobber nicht zur Untersuchung beim Betriebsarzt gewesen. Eingesetzt werden Sie z.B. bei zusätzlichen Tätigkeiten im Reinigungsdienst.Bisher wurden sie nicht untersucht, wir denken aber dass es auch sinnvoll ist, finden aber keine Begründung auf unseren Anspruch dazu. Kann mir jemand helfen?
Community-Antworten (4)
25.06.2008 um 00:04 Uhr
@ klinik, viele Berufsgenossenschaften verlangen für bestimmte Bereiche eine Einstellungsuntersuchung.....ich würde da mal anrufen! Vielleicht sind die ja dienlich....
25.06.2008 um 00:35 Uhr
@klinik Seit wann ist eine Untersuchung von der Entlohnung, oder zeitl. länge eines Arbeitsplatzes abhängig?
25.06.2008 um 14:51 Uhr
@ rainer w,
meiner Meinung ist wie oben geschrieben ja die Einstellung des 1€ Jobbers ,eine Einstellung nach § 99 BetrVG. Oder nicht? Und jede Einstellung muss zur Einstellungsuntersuchung. Meine Frage war ob irgendwo steht das ein Euro Jobber diese auch müssen? Bisher mussten sie es bei uns nicht.
25.06.2008 um 18:12 Uhr
@klinik: Ich würde mal behaupten, dass die Einstellungsuntersuchung durchaus tätigkeitsabhängig ist. Und an einen MA in der Intensivpflege werden vmtl. andere gesundheitliche Voraussetzungen gestellt, als an eine "grüne Dame" (OK, letztere kriegen nicht mal 1€...). Näheres sollte in der Tat die BG wissen. Vom Status Vollzeit/Teilzeit/geringfügig/1€/ZiVi/... sollte es nicht abhängen
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