Übernahme Azubis tarifl. geregelt - Darf BR Abweichung hiervon zustimmen?
Hallo. Unser Arbeitgeber bittet per Anschreiben um Zustimmung des Betriebsrats, dass die beiden gerade ausgelernten Azubis befristet auf ein halbes Jahr übernommen werden sollen (statt der tariflichen Jahresfrist gem. TV IGM Metall und Elektro). Da ich den genauen Wortlaut des TV nicht kenne: gibt es eine Klausel, welche das Abweichen von der Jahresfrist erlaubt? Wenn ja, unter welcher Bedingung?
Community-Antworten (9)
23.06.2008 um 12:07 Uhr
Ich kenne den Wortlaut auch nicht,
aber... wenn ihr zustimmt und es gibt keine Klausel, dann geht der Azubi nach dem halben Jahr hin (wenn er nicht übernommen wirden sollte) und beruft sich auf den Tarif (wenn es keine Öffnungsklausel gibt). Hier ist der Tarif besser als sein AV und somit greift das Günstigkeitsprinzip. Da er eh nicht übernommen werden soll könnte der Azubi hier noch über Klage bzw. Einigung eine Abfindung rausholen (Höhe steht im Tarif). Ich würde auf keinen Fall widersprechen und die Anhörung ausversehen übersehen und die Wochenfrist auslaufen lassen.
Sollte es eine Öffnungsklausel geben habt ihr eh keine Schnitte.
Sollte es keine geben und der Azubi arbeitet demnach wegen unwirksamkeit des Vertrages wegen Tarifvertrag länger als die Befristung müsstet ihr prüfen, ob hier nicht automatisch ein unbefristetes Vertragsverhältnis zustande gekommen ist.
Also die Taktik ist:
Wir lassen das Pferd vorbeitraben und stecken schön leise leise den Kopp in den Sand.
Wie gesagt, das müsste noch geprüft werden und der Betreffende sollte ganz schnell in die IGM eintreten wenn er noch nicht drin ist :)
gruß vom Packer
23.06.2008 um 12:18 Uhr
Habe den Wortlaut gerade gelesen: Mit Zustimmung des BR kann von der Verpflichtung der Übernahme abgewichen werden, wenn das Angebot eines Arbeitsverhältnisses wegen akuter Beschäftigungsprobleme im Betrieb nicht möglich ist oder der Betrieb über seinen Bedarf hinaus Ausbildungsverträge abgeschlossen hat.
Wir wurden gerade von einem großen Konzern gekauft; es wurde uns versprochen, dass sich hierdurch unsere Auftragslage stark verbessern würde. Die Befristung auf ein halbes Jahr bedeutet für mich, dass sich die Käufer nicht an das Versprechen halten wollen. Denn dann bräuchten wir DRINGEND mehr Personal. Deshalb verstehe ich die kurze Befristung nicht. Momentan allerdings ist unsere Auftragslage schlecht und wir brauchen JETZT eigentlich keine zusätzlichen Arbeitskräfte. Aber in einem halben Jahr, so hofft der BR, müsste wieder mehr als genug Arbeit da sein - wenn die neuen Eigentümer wahr machen, was sie uns versprochen haben.
Eigentlich möchte ich deshalb dem Ansinnen des AG nicht zustimmen.
23.06.2008 um 12:21 Uhr
Ach ja, im Gespräch mit dem BR-Vorsitzenden wurde auch mitgeteilt, dass die Ausbilder der beiden betroffenen Kollegen "nicht zufrieden" mit den beiden sind (Arbeitshaltung / Leistung). Wir finden aber, dass die beiden ganz ordentlich arbeiten und die Vorgesetzten die fehlende Erfahrung bei ihrer Beurteilung nicht berücksichtigen.
23.06.2008 um 13:41 Uhr
hm... aber übernehmen wollen sie ja... aber ich lese nichts von befristung... übernahme heisst in dem falle (korrigier mich) unbefristet! Also halbschwanger is nich in diesem falle...
aber ich kann dir nur vorschlagen daß direkt mit der IGM zu klären, die sind doch die profies im tarifrecht!
23.06.2008 um 13:52 Uhr
Im TV steht "für mindestens 12 Monate übernommen"; in unserem Fall will der AG nur für 6 Monate übernehmen. Wenn ich es mir aber recht überlege: Die Öffnungsklausel "kann von der Verpflichtung der Übernahme abgewichen werden, wenn das Angebot eines Arbeitsverhältnisses wegen akuter Beschäftigungsprobleme im Betrieb nicht möglich ist" könnte bedeuten, dass der AG gar nicht übernimmt, wenn der BR der Befristung auf 6 Monate nicht zustimmt. Die derzeitige Auftragslage würde das rechtfertigen. Allerdings "droht" unserem Betrieb (wenn das mit den Konzern-Aufträgen klappt) ein Fachkräftemangel!
23.06.2008 um 15:28 Uhr
der BR stimmt natürlich zu... !!!!! und zwar am besten durch verstreichen der wochenfrist...
im TV steht also eindeutig 12 Monde... also kann nicht zum negativen im AV davon abgewichen werden wenn es keine weitere öffnung gibt... dann lasst es doch so laufen und wartet erstmal das halbe jahr ab und wenn sie dann nicht weiterbeschäftigt werden sollten, dann geht ihr bzw. die betroffenen in die vollen. ob der br zustimmt hat nachher vor gericht keine relevanz... wenn ihr nicht zustimmt, dann übernimmt er sie nicht... also fällt in china ein sack reis um.
aber wie gesagt, ich bin kein RA und hab schon pferde vor der Apo kotzen sehn... das erstezt auf keinen fall die beratung hier! ich würde wie oben gesagt einfach mal die profis fragen... oder biste etwa nich organisiert ;) ?
23.06.2008 um 16:28 Uhr
Ich schon, aber der AG und der Großteil der Belegschaft (95%) (noch) NICHT!
Danke dir jedenfalls!
23.06.2008 um 20:40 Uhr
Hallo see-see Dann mach;-))
Habe bei einem Streifzug entdeckt: Befristung nach Ausbildung Bundesarbeitsgericht in Erfurt Urteil vom 10.10.2007 Aktenzeichen 7 AZR 795/06
24.06.2008 um 13:29 Uhr
hey see see, denne haste ja schon mal zwei die eintreten werden :)))
es sei denn, sie haben eine private arbeits!!!rechtsschutzversicherung?
Verwandte Themen
Chaotische Azubi-Übernahme über die Leiharbeitsfirma - was tun?
ÄlterBitte dringend helfen, folgendes ist passiert: Unsere Klinik wurde am 15.10.2006 vom Land an einen privaten Betreiber übergeleitet. Betriebsübergang nach §613 a BGB. Unter § 3 der Überleitungsverei
Was ist zu tun, wenn ich das Gefühl habe, dass der BR mich (1er JAV) nicht genügend unterstützt?
ÄlterHallo, Ich bin jetzt seit Oktober JAV (1er JAV) in unserem Betrieb mit zur Zeit 5 Azubis. Ich habe das Gefühl, dass der BR nur eine JAV gewählt hat um den Arbeitgeber zu ärgern. Mein Vorgänger war
Aufhebung der JAV, weil weniger als 5 Azubis möglich?
ÄlterIch bin JAV-Mitglied in unserem Betrieb. Ich habe folgendes Problem: Unser Geschäftsleiter teilte mir mit, dass die JAV zum 01.01.2007 nicht mehr bestehen wird. Bis zum 31.12.2006 waren wir in 5 Az
Verpflegungszuschuss Azubis
Hallo zusammen, Ich bin gerade ein wenig am recherchieren und hatte vor im BR etwas anzustoßen. Folgender Sachverhalt: Wir haben Azubis die Blockunterricht in weiter entfernten Schulen hab
Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei der Übernahme von Azubis?
ÄlterWelche Mitbestimmungsrechte hat der Betriebsrat bei der Übernahme von Azubis nach erfolgreich beendetem Lehrverhältnis? Welche Pflicht hat der Arbeitgeber gegenüber dem Betriebsrat vor Übernahme eine