Hallo. Unser Arbeitgeber bittet per Anschreiben um Zustimmung des Betriebsrats, dass die beiden gerade ausgelernten Azubis befristet auf ein halbes Jahr übernommen werden sollen (statt der tariflichen Jahresfrist gem. TV IGM Metall und Elektro). Da ich den genauen Wortlaut des TV nicht kenne: gibt es eine Klausel, welche das Abweichen von der Jahresfrist erlaubt? Wenn ja, unter welcher Bedingung?