Erstellt am 23.06.2008 um 10:07 Uhr von packer
Ich kenne den Wortlaut auch nicht,
aber... wenn ihr zustimmt und es gibt keine Klausel, dann geht der Azubi nach dem halben Jahr hin (wenn er nicht übernommen wirden sollte) und beruft sich auf den Tarif (wenn es keine Öffnungsklausel gibt). Hier ist der Tarif besser als sein AV und somit greift das Günstigkeitsprinzip. Da er eh nicht übernommen werden soll könnte der Azubi hier noch über Klage bzw. Einigung eine Abfindung rausholen (Höhe steht im Tarif).
Ich würde auf keinen Fall widersprechen und die Anhörung ausversehen übersehen und die Wochenfrist auslaufen lassen.
Sollte es eine Öffnungsklausel geben habt ihr eh keine Schnitte.
Sollte es keine geben und der Azubi arbeitet demnach wegen unwirksamkeit des Vertrages wegen Tarifvertrag länger als die Befristung müsstet ihr prüfen, ob hier nicht automatisch ein unbefristetes Vertragsverhältnis zustande gekommen ist.
Also die Taktik ist:
Wir lassen das Pferd vorbeitraben und stecken schön leise leise den Kopp in den Sand.
Wie gesagt, das müsste noch geprüft werden und der Betreffende sollte ganz schnell in die IGM eintreten wenn er noch nicht drin ist :)
gruß vom Packer
Erstellt am 23.06.2008 um 10:18 Uhr von see-see
Habe den Wortlaut gerade gelesen:
Mit Zustimmung des BR kann von der Verpflichtung der Übernahme abgewichen werden, wenn das Angebot eines Arbeitsverhältnisses wegen akuter Beschäftigungsprobleme im Betrieb nicht möglich ist oder der Betrieb über seinen Bedarf hinaus Ausbildungsverträge abgeschlossen hat.
Wir wurden gerade von einem großen Konzern gekauft; es wurde uns versprochen, dass sich hierdurch unsere Auftragslage stark verbessern würde. Die Befristung auf ein halbes Jahr bedeutet für mich, dass sich die Käufer nicht an das Versprechen halten wollen. Denn dann bräuchten wir DRINGEND mehr Personal. Deshalb verstehe ich die kurze Befristung nicht. Momentan allerdings ist unsere Auftragslage schlecht und wir brauchen JETZT eigentlich keine zusätzlichen Arbeitskräfte. Aber in einem halben Jahr, so hofft der BR, müsste wieder mehr als genug Arbeit da sein - wenn die neuen Eigentümer wahr machen, was sie uns versprochen haben.
Eigentlich möchte ich deshalb dem Ansinnen des AG nicht zustimmen.
Erstellt am 23.06.2008 um 10:21 Uhr von see-see
Ach ja, im Gespräch mit dem BR-Vorsitzenden wurde auch mitgeteilt, dass die Ausbilder der beiden betroffenen Kollegen "nicht zufrieden" mit den beiden sind (Arbeitshaltung / Leistung). Wir finden aber, dass die beiden ganz ordentlich arbeiten und die Vorgesetzten die fehlende Erfahrung bei ihrer Beurteilung nicht berücksichtigen.
Erstellt am 23.06.2008 um 11:41 Uhr von packer
hm... aber übernehmen wollen sie ja... aber ich lese nichts von befristung... übernahme heisst in dem falle (korrigier mich) unbefristet! Also halbschwanger is nich in diesem falle...
aber ich kann dir nur vorschlagen daß direkt mit der IGM zu klären, die sind doch die profies im tarifrecht!
Erstellt am 23.06.2008 um 11:52 Uhr von see-see
Im TV steht "für mindestens 12 Monate übernommen"; in unserem Fall will der AG nur für 6 Monate übernehmen.
Wenn ich es mir aber recht überlege: Die Öffnungsklausel "kann von der Verpflichtung der Übernahme abgewichen werden, wenn das Angebot eines Arbeitsverhältnisses wegen akuter Beschäftigungsprobleme im Betrieb nicht möglich ist" könnte bedeuten, dass der AG gar nicht übernimmt, wenn der BR der Befristung auf 6 Monate nicht zustimmt. Die derzeitige Auftragslage würde das rechtfertigen. Allerdings "droht" unserem Betrieb (wenn das mit den Konzern-Aufträgen klappt) ein Fachkräftemangel!
Erstellt am 23.06.2008 um 13:28 Uhr von packer
der BR stimmt natürlich zu... !!!!! und zwar am besten durch verstreichen der wochenfrist...
im TV steht also eindeutig 12 Monde... also kann nicht zum negativen im AV davon abgewichen werden wenn es keine weitere öffnung gibt... dann lasst es doch so laufen und wartet erstmal das halbe jahr ab und wenn sie dann nicht weiterbeschäftigt werden sollten, dann geht ihr bzw. die betroffenen in die vollen. ob der br zustimmt hat nachher vor gericht keine relevanz... wenn ihr nicht zustimmt, dann übernimmt er sie nicht... also fällt in china ein sack reis um.
aber wie gesagt, ich bin kein RA und hab schon pferde vor der Apo kotzen sehn... das erstezt auf keinen fall die beratung hier! ich würde wie oben gesagt einfach mal die profis fragen... oder biste etwa nich organisiert ;) ?
Erstellt am 23.06.2008 um 14:28 Uhr von see-see
Ich schon, aber der AG und der Großteil der Belegschaft (95%) (noch) NICHT!
Danke dir jedenfalls!
Erstellt am 23.06.2008 um 18:40 Uhr von Akira
Hallo see-see
Dann mach;-))
Habe bei einem Streifzug entdeckt:
Befristung nach Ausbildung
Bundesarbeitsgericht in Erfurt
Urteil vom 10.10.2007
Aktenzeichen 7 AZR 795/06
http://www.cbh.de/article11700-2001.html
Erstellt am 24.06.2008 um 11:29 Uhr von packer
hey see see, denne haste ja schon mal zwei die eintreten werden :)))
es sei denn, sie haben eine private arbeits!!!rechtsschutzversicherung?